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Zweite Liste - was ist dabei zui beachten?

T
tom
Nov 2016 bearbeitet

Hi Kollegen, ich bin im Wahlvorstand und versuche - wie wohl alle Kollegen - die Wahl korrekt abzuwickeln. Aber ich suche Antwort auf folgende Fragen:

Derzeit existiert eine Liste von 14 Kandidaten, auf der auch ich stehe. Wir haben also im Moment noch eine Persönlichkeitswahl.

Nun ist es aber so, dass ich darüber nachdenke, mit sechs anderen auf jener Vorschlagsliste eine zweite Liste zu initiieren. Wie muss ich mich korrekt als Mitglied des Wahlvorstandes verhalten?

  1. Brauche ich von allen sechs (und von mir selbst), die auf die zweite Liste wechseln eine Unterschrift, um sie auf der ersten zu streichen?

  2. Sollte ich nicht die 7 auf der ersten Liste verbliebenen Kollegen darüber informieren, dass nun eine Listenwahl stattfindet, und dem Kollegen, der dort auf Platz 1 gerückt ist, die Liste als Führer übergeben - damit er im Notfall noch Stützunterschriften sammeln kann. Schließlich ziehen die 7 wechselnden Kandidaten ihre ja zurück.

Hoffe auf Rat

Liebe Grüße

tom

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Community-Antworten (4)

K
Klaus

13.03.2006 um 02:15 Uhr

Hi,

§6 BetrVGDV1WO hilft hier weiter. Zusammengefasst sieht es so aus:

Du erstellst eine neue Liste mit Dir und den sechs anderen "Abtrünnigen", holst Dir eine ausreichende Anzahl Stützunterschriften und übergibst diese Liste dem WV. Dieser wird hoffentlich feststellen, dass einerseits Bewerber auf verschiedenen Listen auftauchen und andererseits Mitarbeiter Stützunterschriften auf mehreren Wahlvorschlägen geleistet haben. Sodann wird der WV Dich befragen, welche Liste Du mehr lieb hast (natürlich ist es die neue), worauf Du tunlichst antworten solltest, sonst wirst Du von beiden Listen gestrichen. Außerdem werden die Unterstützer befragt, für welche Liste sie sich entscheiden wollen. Antworten sie nicht, bleibt die ursprüngliche Unterschrift gültig.

Die Antwort auf Deine erste Frage lautet also "ja".

Die Antwort auf die zweite Frage findet sich in §8(1) BetrVGDV1WO. Die andere Liste wird durch die Rücknahme der Unterschriften nicht ungültig.

Wenn die erste Liste hingegen noch nicht an den WV übergeben war, was aus Deinem Posting nicht ganz klar hervorgeht, muss sie komplett neu gemacht werden. Sobald die Unterschriften der Unterstützer auf dem Wahlvorschlag stehen, kann nicht mehr einfach der Inhalt geändert werden, denn dies würde ja möglicherweise dazu führen, dass die MA lieber eine andere Liste unterstützen möchten.

Hm, kann das so richtig sein? Das hiesse ja, dass ich womöglich eine Liste mit sechs guten und zwei (weiter unten stehenden) Deppen stütze und die sechs guten einfach von der Liste verschwinden können. In diesem Fall wäre ja ebenfalls die Liste nach Unterschriftabgabe manipuliert worden :-/.

Fair oder logisch ist hier aber wohl nicht der Punkt, sondern nur die Beachtung der Wahlordnung.

Hope that helps!

Viele Grüße Klaus

T
tom

13.03.2006 um 09:03 Uhr

Hi, Klaus! Danke für Deine prompte Antwort.

Was mr fehlt, ist quasi eine "moralische Bewertung" der zweiten Liste. Ich bin doch im Wahlvorstand, ziemt es sich wirklich, dass ich eine zweite Liste initiiere?

Außerdem bleibt bei mir die Frage offen, wie ich in dem Fall einer zweiten Liste die erste "behandeln" soll. Ja, sie liegt dem bereits Wahlvorstand vor, ist aber keine für eine Listenwahl angefertigte Liste, sondern quasi eine Aufstellung all jener, die für eine Persönlichkeitswahl kanidideren möchten bzw. wollten.

Werden diese Einzelkandidaten denn automatisch zu einer gemeinsaen Liste? Muss ich diesen Leuten als WV nicht die Möglichkeit geben zu sagen: Nee, mit denen will ich nicht auf einer Liste sein, ich mach ne eigene auf.

Ich kann das doch nicht um fünf vor 12 mitteilen.

Grüße von Tom

R
rainerzwo

13.03.2006 um 16:01 Uhr

zur Moral: Das is ja nett, dass viele Leute sich einbilden, sie hätten eine größerer Wahl in der Persönlichkeitswahl. es wird aber gerne vergessen, dass Sinn und Zweck des Gesetzes ist, auch einen arbeitsfähigen BR zu kriegen: Also wenigstens Teilgruppen, die zusammenarbeiten wollen (und können).

Wenn du mit dem und dem nicht willst, dann ist das dein Recht. Und ein Ergebnis, dass du dann in der Konsequenz nicht kandidierst, kann vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.

Zur Vorgehensweise: Alle Kandidaten der 1. Liste sollten sich eh vorher gemeinsam treffen und gemeinsam und beschließen, ob sie gemeinsam antreten wollen (immerhin sollen sie ja juristisch als eine Liste antreten...). Sie müssen sich ja auch gemeinsam über die Reihenfolge einig werden, denn immerhin kann jederzeit einer kurz vor 12 mit einer Liste mit einem Kandidaten kommen... Auf dieser Sitzung machst du (mit deinen Mitstreitern) dann klar, dass du nur mit / nur ohne gewisse Personen willst. Vielleicht kann man sich so auch "gütlich" auf 2 Listen einigen.

Eine solche Sitzung hat den Vorteil, dass sich so mancher Kandidat klar wird, dass es vielleicht doch wichtig ist, mit wem er zusammen im BR sitzt und dass jeder Kandidat die Wahl hat, mit wem er sich einlassen will.

T
tom

14.03.2006 um 01:14 Uhr

Vielen Dank, Kollegen.

Eure Antworten haben mir sehr geholfen.

Grüße tom

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