Erstellt am 13.03.2006 um 01:15 Uhr von Klaus
Hi,
§6 BetrVGDV1WO hilft hier weiter. Zusammengefasst sieht es so aus:
Du erstellst eine neue Liste mit Dir und den sechs anderen "Abtrünnigen", holst Dir eine ausreichende Anzahl Stützunterschriften und übergibst diese Liste dem WV. Dieser wird hoffentlich feststellen, dass einerseits Bewerber auf verschiedenen Listen auftauchen und andererseits Mitarbeiter Stützunterschriften auf mehreren Wahlvorschlägen geleistet haben.
Sodann wird der WV Dich befragen, welche Liste Du mehr lieb hast (natürlich ist es die neue), worauf Du tunlichst antworten solltest, sonst wirst Du von beiden Listen gestrichen. Außerdem werden die Unterstützer befragt, für welche Liste sie sich entscheiden wollen. Antworten sie nicht, bleibt die ursprüngliche Unterschrift gültig.
Die Antwort auf Deine erste Frage lautet also "ja".
Die Antwort auf die zweite Frage findet sich in §8(1) BetrVGDV1WO. Die andere Liste wird durch die Rücknahme der Unterschriften nicht ungültig.
Wenn die erste Liste hingegen noch nicht an den WV übergeben war, was aus Deinem Posting nicht ganz klar hervorgeht, muss sie komplett neu gemacht werden. Sobald die Unterschriften der Unterstützer auf dem Wahlvorschlag stehen, kann nicht mehr einfach der Inhalt geändert werden, denn dies würde ja möglicherweise dazu führen, dass die MA lieber eine andere Liste unterstützen möchten.
Hm, kann das so richtig sein? Das hiesse ja, dass ich womöglich eine Liste mit sechs guten und zwei (weiter unten stehenden) Deppen stütze und die sechs guten einfach von der Liste verschwinden können. In diesem Fall wäre ja ebenfalls die Liste nach Unterschriftabgabe manipuliert worden :-/.
Fair oder logisch ist hier aber wohl nicht der Punkt, sondern nur die Beachtung der Wahlordnung.
Hope that helps!
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 13.03.2006 um 08:03 Uhr von tom
Hi, Klaus!
Danke für Deine prompte Antwort.
Was mr fehlt, ist quasi eine "moralische Bewertung" der zweiten Liste.
Ich bin doch im Wahlvorstand, ziemt es sich wirklich, dass ich eine
zweite Liste initiiere?
Außerdem bleibt bei mir die Frage offen, wie ich in dem Fall einer zweiten Liste die erste "behandeln" soll. Ja, sie liegt dem bereits Wahlvorstand vor, ist aber keine für eine Listenwahl angefertigte Liste, sondern quasi eine Aufstellung all jener, die für eine Persönlichkeitswahl kanidideren möchten bzw. wollten.
Werden diese Einzelkandidaten denn automatisch zu einer gemeinsaen Liste?
Muss ich diesen Leuten als WV nicht die Möglichkeit geben zu sagen: Nee, mit denen
will ich nicht auf einer Liste sein, ich mach ne eigene auf.
Ich kann das doch nicht um fünf vor 12 mitteilen.
Grüße von Tom
Erstellt am 13.03.2006 um 15:01 Uhr von rainerzwo
zur Moral: Das is ja nett, dass viele Leute sich einbilden, sie hätten eine größerer Wahl in der Persönlichkeitswahl. es wird aber gerne vergessen, dass Sinn und Zweck des Gesetzes ist, auch einen arbeitsfähigen BR zu kriegen: Also wenigstens Teilgruppen, die zusammenarbeiten wollen (und können).
Wenn du mit dem und dem nicht willst, dann ist das dein Recht. Und ein Ergebnis, dass du dann in der Konsequenz nicht kandidierst, kann vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Zur Vorgehensweise: Alle Kandidaten der 1. Liste sollten sich eh vorher gemeinsam treffen und gemeinsam und beschließen, ob sie gemeinsam antreten wollen (immerhin sollen sie ja juristisch als eine Liste antreten...).
Sie müssen sich ja auch gemeinsam über die Reihenfolge einig werden, denn immerhin kann jederzeit einer kurz vor 12 mit einer Liste mit einem Kandidaten kommen...
Auf dieser Sitzung machst du (mit deinen Mitstreitern) dann klar, dass du nur mit / nur ohne gewisse Personen willst. Vielleicht kann man sich so auch "gütlich" auf 2 Listen einigen.
Eine solche Sitzung hat den Vorteil, dass sich so mancher Kandidat klar wird, dass es vielleicht doch wichtig ist, mit wem er zusammen im BR sitzt und dass jeder Kandidat die Wahl hat, mit wem er sich einlassen will.
Erstellt am 14.03.2006 um 00:14 Uhr von tom
Vielen Dank, Kollegen.
Eure Antworten haben mir sehr geholfen.
Grüße
tom