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Stützer ist auch als Bewerber - ist diese Wahlliste gültig?

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Gerd
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, fogender Vorgang: 5 Minuten vor dem Fristende zum einreichen einer Vorschlagsliste, wurde eben solche einrgereicht. Mit für unserem Betrieb 8 nötigen Stützunterschriften. Nur einer dieser Stützer ist auch als Bewerber eingeschrieben in dieser Liste. Frage ist diese Wahlliste gültig? Danke für eine schnelle Antwort Gerd

2.42003

Community-Antworten (3)

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Fayence

10.03.2006 um 20:02 Uhr

Hallo Gerd, nirgendwo steht geschrieben , dass ein Wahlbewerber eine Stützunterschrift für seine eigene Liste leisten muss. Also ist dieser Wahlvorschlag gültig. Gruß Fayence

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ProfNase

10.03.2006 um 22:55 Uhr

@Fayence,

ich dachte, ein Bewerber muss seine Bewerbung mit einer Unterschrift bestätigen und diese Unterschrift zählt gleichzeitig als Stützunterschrift ???

Wenn ich hier falsch liege, klär mich bitte auf....wenn dem nämlich nicht so ist, sollten bei uns noch einige Unterschriften gesammelt werden ;-)

Gruß,

ProfNase

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Fayence

10.03.2006 um 23:16 Uhr

ProfNase, ein Wahlbewerber muss seine Kandidatur schriftlich erklären und per Unterschrift bestätigen. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag lt. WO beizufügen. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Einverständnis zur Kandidatur auf dem Wahlvorschlag selbst per Unterschrift zu bestätigen. Soll diese Unterschrift auf dem Wahlvorschlag gleichzeitig als Stützunterschrift gewertet werden, muss dieses eindeutig ersichtlich sein.

Besser und die "Nummer Sicher" ist es, wenn die Stützunterschrift an dem dafür vorgesehenen Platz getätigt wird. Im übrigen kann ein Wahlkandidat mit seiner Unterschrift völlig legitim auch einen anderen Wahlvorschlag unterstützen.

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