Erstellt am 10.03.2006 um 19:02 Uhr von Fayence
Hallo Gerd,
nirgendwo steht geschrieben , dass ein Wahlbewerber eine Stützunterschrift für seine eigene Liste leisten muss. Also ist dieser Wahlvorschlag gültig.
Gruß
Fayence
Erstellt am 10.03.2006 um 21:55 Uhr von ProfNase
@Fayence,
ich dachte, ein Bewerber muss seine Bewerbung mit einer Unterschrift bestätigen und diese Unterschrift zählt gleichzeitig als Stützunterschrift ???
Wenn ich hier falsch liege, klär mich bitte auf....wenn dem nämlich nicht so ist, sollten bei uns noch einige Unterschriften gesammelt werden ;-)
Gruß,
ProfNase
Erstellt am 10.03.2006 um 22:16 Uhr von Fayence
ProfNase,
ein Wahlbewerber muss seine Kandidatur schriftlich erklären und per Unterschrift bestätigen. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag lt. WO beizufügen. Es spricht allerdings nichts dagegen, das Einverständnis zur Kandidatur auf dem Wahlvorschlag selbst per Unterschrift zu bestätigen.
Soll diese Unterschrift auf dem Wahlvorschlag gleichzeitig als Stützunterschrift gewertet werden, muss dieses eindeutig ersichtlich sein.
Besser und die "Nummer Sicher" ist es, wenn die Stützunterschrift an dem dafür vorgesehenen Platz getätigt wird.
Im übrigen kann ein Wahlkandidat mit seiner Unterschrift völlig legitim auch einen anderen Wahlvorschlag unterstützen.