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Wahl - was wenn der Arbeitrgeber versucht, die Wahl zu beeinflussen?

H
herbert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Frunde Ich habe zwei fragen: 1.Wir stehen kurz vor BR Wahlen,darf der Personalschef BR Kandidat durch falsche aussagen nieder machen vor ganze Manschaft?Unsere BR ist Arbeitnehmerfreundlich sogar mehr und ist ganz klar das unsere Mann kein unterstüzung von BR hat-wer kann ihm helfen oder wie.Er versucht doch die Wahlen zubeeinfllussen.Wie sollen wir vorgehen?

2.Darf der GF ohne BR zustimmung nach Lust und Laune die Schichtzulagen abschafen?

Danke,Danke

2.23501

Community-Antworten (1)

N
Nenyah

10.03.2006 um 10:43 Uhr

Guten Morgen,

  1. Der AG hat devinitiv kein Einflußrecht und Du kannst Dich da auf folgende Gesetzestexte beziehen : BetrVG §20 Abstz. 2 BetrVG §119 Art. 1-3

Solltest Du nicht im Wahlvorstand sein kannst Du diesen hiermit und mit Hinweis auf Anfechtbarkeit der Wahlen unter Druck setzten, bist Du selber im Wahlvorstand solltet ihr Euch in jedem Fall mit Euren AG zusammensetzten und klare Ansagen treffen.

  1. Ich weiß zwar nicht was Du mit GF genau meinst, aber klar ist, das sämtliche Zulagen in TV´S oder BV´S vereinbart worden sind und somit ganz klar nicht einfach, ich nehme mal an du meinst Geschäftsführung abgeschafft werden können!

Noch einen schönen Tag Gruß Nenyah

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