Erstellt am 09.03.2006 um 11:47 Uhr von pit47
Hallo Lockylocki,
wenn ihr nach dem "Vereinfachten Wahlverfahren" die Wahl durchführt, müßt ihr eine Persönlichkeitswahl durchführen, d.h. es gibt nur eine Liste mit Wahlkandidaten. Bei der Wahl können bis zu 5 Kreuze auf den Stimmzettel gemacht werden.
Die 5 Kandidaten, die die meisten Stimmen bekommen haben, sind im BR, die anderen Kandidaten sind ersatzmitglieder, auch wenn sie nur eine Stimme erhalten haben.
Wird aber nach dem "Normalen Wahlverfahren" die Wahl durchgeführt, muß eine Listenwahl durchgeführt werden, wenn eine zweite Liste beim Wahlvorstand eingereicht wird. Bei der Wahl kann der MA nur ein Kreuz machen bei der Liste seiner Wahl.
Erstellt am 09.03.2006 um 11:51 Uhr von Angi1
Hallo Lockykochi,
falls bei Euch nur 1 Liste abgegeben wurde, also eine Persönlichkeitswahl stattfindet, hat jeder Wahlberechtigte soviele Stimmen wie BR zu wählen sind, jedoch nur eine pro Person.
Bei Listenwahl (also bei mehreren Listen) hat jeder Wahlberechtigte nur 1 Stimme die er einer Liste geben kann.
Zur Wahl mit nur einer Vorschlagsliste siehe § 20 - §23 WO
Zur Wahl mit mehreren Listen siehe § 6 - § 18 WO
MfG
Angi1