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Stützunterschriften- Kann man zuviele sammeln?

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Brio
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zu den Stützunterschriften. Laut §14 BetrVG reichen in größeren Betrieben 50 Stützunterschriften. Nun bin ich gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass es mir als Wahlmanipulation dargelegt werden kann, wenn ich wesentlich mehr als 50 Stützunterschriften sammel also weit über 100. Stimmt das? gruß Brio

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Community-Antworten (8)

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Olaf0412

07.03.2006 um 16:40 Uhr

Naja, Wahlmanipulation ist so ein hartes Wort...

Aber wenn man davon ausgeht, dass jeder Wahlberechtigte nur eine einzige Stützunterschrift leisten darf, und Du auf Deiner Liste schon weit über 100 Unterschriften sozusagen 'bindest', ist es mindestens unfair den anderen Listenvertretern gegenüber. Und wozu soll das gut sein? Der Wahlvorschlag wird ja deswegen nicht 'gültiger'. ;)

Gruß, Olaf

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Rattle

07.03.2006 um 16:44 Uhr

hallo,

ist doch sinnvoll mehr stützunterschriften zu sammeln als nötig, schon wegen denn doppelunterschriften.

aber mehr als 100 unterschriften zu sammeln ist bestimmt nicht nötig, obwohl eine bessere unterstützung kann man ja nicht haben und wenn die dann alle auch noch diese liste wählen :-)

mfg

B
Brio

07.03.2006 um 16:46 Uhr

Ich habe soviele Stützunterschriften gesammelt, weil ich glaube, dass sich viele der Kollegen dann auch bei der Wahl meiner Liste verbunden fühlen, aber jetzt ist erst einmal wichtiger, wie es rein rechtlich aussieht, kann es da zu Problemen kommen oder nicht?

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Abakus

07.03.2006 um 16:53 Uhr

Rechtlich ist das völlig in Ordnung.

R
Rattle

07.03.2006 um 17:01 Uhr

hallo, nochma

meiner meinung nach kann es nicht zu problemen kommen da es keine obergrenze gibt. außer das 50 unterschriften auch bei größeren betrieben vollkommen ausreichen.

§14 BetrVG:

(4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

büdde :-)

mfg

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Fayence

07.03.2006 um 19:32 Uhr

Hallo Mona, viele Stützunterschriften zu sammeln ist eine völlig legitime Form des Wahlkampfs. Machen wir auch so; streben z.B. mindestens 150 dieser Unterschriften an. Auch für die "Anderen" bleiben noch genügend KollegInnen über. Wir weisen allerdings schon im Vorfeld darauf hin, dass nur für einen Wahlvorschlag eine gültige Stützunterschrift geleistet werden darf. Um dem Wahlvorstand, aber auch uns den womöglichen "Ärger" wegen zu vieler Doppelunterschriften zu ersparen.

Hier hat Rattle mit seiner Meinung mal völlig Recht ;-)

Fayence

R
Rattle

07.03.2006 um 20:16 Uhr

hallo, Fayence

thx, für dein lob :-)

ich steh ja auch noch am anfang, ihr habt da bestimmt schon mehr erfahrung und seit auch in BR tätig.

was vielleicht nach der wahl, auch für mich zutrifft........

aber nur so lernt man, tolles board hier.

mfg

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Fayence

07.03.2006 um 22:01 Uhr

Rattle, Du hast ja auch schon oft genug ein´s auf die "Nase" gekriegt, auch von mir. Da musste der Gerechtigkeit halber, auch mal ein Ausgleich her ;-))

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