Ersatzmitglieder - wie wird Anzahl festgelegt ??
Hallo, wie ist das eigentlich mit Ersatzmitgliedern? Wieviele darf man bei einem 3-köpfigen Betriebsrat haben? Und dürfen Ersatzmitglieder an jeder Sitzung des BR teilnehmen? Vielen Dank
Community-Antworten (4)
03.03.2006 um 12:23 Uhr
Eine Obergrenze für die Anzahl der Ersatzmitglieder gibt es nicht - eigentlich kann man sagen: je mehr, umso besser.
Berechtigt zur Teilnahme an BR-Sitzungen sind Ersatzmitglieder nur dann, wenn sie tatsächlich für ein ausgefallenes reguläres BR-Mitglied einspringen.
03.03.2006 um 12:46 Uhr
Hallo blondie, jeder Wahlkandidat, der mindestens eine Stimme bei der Wahl bekommen hat, ist ein Ersatzmitglied. Das erste Ersatzmitglied ist bei Euch der Kandidat, der die vierthöchste Anzahl der Stimmen bei der Wahl bekommen hat. Dieser wird dann eingeladen zur Sitzung, wenn ein BRMtgl verhindert ist. Es muß immer das Ersatzmitglied eingeladen werden, welches die höchste Stimmenzahl hat und nicht verhindert ist. Siehe auch § 25 BetrVG.
03.03.2006 um 15:04 Uhr
Wie sieht das eigentlich aus, wenn es eine Listenwahl gab und ein ordentliches Mitglied nicht teilnehmen kann. Nimmt dann nicht das sich auf seiner Liste befindliche Ersatzmitglied seinen Platz für die Sitzung ein???
03.03.2006 um 17:03 Uhr
Hi Hubie,
im Prinzip hast Du recht (Ersatzmitglied von der Liste des verhinderten BR), nur gibt es bei einem Dreiköpfigen BR keine Listenwahl.
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