Erstellt am 03.03.2006 um 11:23 Uhr von Olaf0412
Eine Obergrenze für die Anzahl der Ersatzmitglieder gibt es nicht - eigentlich kann man sagen: je mehr, umso besser.
Berechtigt zur Teilnahme an BR-Sitzungen sind Ersatzmitglieder nur dann, wenn sie tatsächlich für ein ausgefallenes reguläres BR-Mitglied einspringen.
Erstellt am 03.03.2006 um 11:46 Uhr von pit47
Hallo blondie,
jeder Wahlkandidat, der mindestens eine Stimme bei der Wahl bekommen hat, ist ein Ersatzmitglied. Das erste Ersatzmitglied ist bei Euch der Kandidat, der die vierthöchste Anzahl der Stimmen bei der Wahl bekommen hat. Dieser wird dann eingeladen zur Sitzung, wenn ein BRMtgl verhindert ist. Es muß immer das Ersatzmitglied eingeladen werden, welches die höchste Stimmenzahl hat und nicht verhindert ist. Siehe auch § 25 BetrVG.
Erstellt am 03.03.2006 um 14:04 Uhr von Hubie
Wie sieht das eigentlich aus, wenn es eine Listenwahl gab und ein ordentliches Mitglied nicht teilnehmen kann. Nimmt dann nicht das sich auf seiner Liste befindliche Ersatzmitglied seinen Platz für die Sitzung ein???
Erstellt am 03.03.2006 um 16:03 Uhr von Petrus
Hi Hubie,
im Prinzip hast Du recht (Ersatzmitglied von der Liste des verhinderten BR), nur gibt es bei einem Dreiköpfigen BR keine Listenwahl.