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Welche Vorschriften gibt es zum sammeln von Stützunterschriften?

L
Linde002
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Kann mir mal jemand weiterhelfen, ich glaub bei uns geht schon was schief bei den Wahlen. Es existieren 4 Listen, 2 von dem bisherigen BR und 2 Listen von neuen Kandidaten. Der bisherige BR sammelt seine Stützunterschriften mit losen Zetteln ( ohne daß sie miteinander verbunden sind ) und fragen gleichzeitig noch nach Kandidaten die mit auf ihren Listen wollen, die sie dann zusätzlich nachtragen, obwohl schon Stützunterschriften drauf sind.
Noch eine zweite Frage wir haben jemandem 2x unterschreiben lassen mit einer Stützunterschrift, können wir eine Unterschrift einfach streichen? mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (1)

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Norden

02.03.2006 um 19:08 Uhr

Zur den Listen Eures BRs: Entscheidend ist, wie die Liste am Ende aussieht. Wenn es am Ende der Sammelphase eine komplette Kandidatenliste gibt, die nicht mehr veröndert wird, und dann die Stützunterschriften-Leister nochmals auf einer zusammenhängenden Liste unterschreiben, wäre alles okay.

So wie beschrieben, ist es nicht korrekt. Das kann der Wahlvorstand beanstanden, wenn er darüber informiert ist. Oder es wäre ein Grund für eine Wahlanfechtung. Um eine BR-lose Zeit zu vermeiden, informiert am besten den WV schon jetzt.

Zu Frage 2: Am besten eine komplett neue Liste machen, damit wird dem Wahlvorstand die Arbeit erleichtert.

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