Erstellt am 02.03.2006 um 12:31 Uhr von Hotte
Punkt 1: Listen vom Wahlvorstand?
Listen werden von einem Listenvertreter bei Wahlvorstand eingereicht. Dieser überprüft dann die Gültigkeit der Listen und hängt sie dann aus.
Punkt 2: Unverständige Reihenfolge?
Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. 1, 2, 3, usw. Da die Liste eine gemeinsame Willenserklärung der Unterzeichner (Unterstützer) ist, bestimmen sie auch wer auf welcher Stelle der Liste steht.
Punkt 3: Andere Liste mit anderer Reihenfolge?
Einen andere Liste kann eingereicht werden, allerdings dürfen sich Kandidaten nicht auf mehreren Listen bewerben. Das schließt daher schon eine andere Reihenfolge aus.
Punkt 4: Bis wann und wie?
Bis wann und wie eine Liste eingereicht werden muss steht im Wahlausschreiben.
Wahlvorschläge sind vor Ablauf von 2 Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens einzureichen.
Und nun viel Spaß bei der Wahl.
mfg
Erstellt am 02.03.2006 um 13:19 Uhr von Frank B.
Ich gehe mal davon aus, dass die ausgehangenen Listen bereits die Listen mit den Kandidaten sind, also die Wahlvorschläge.
Da ist nichts mehr zu machen, weder kann man Listen einreichen noch kann man die Reihenfolge verändern.