Bestellung des Wahlvorstandes- was wenn die 10Wochenfrist irrtümlich nicht eingehalten wurde?
Hallo alle zusammen, was passiert wenn die 10 Wochenfrist zur Bestellung des Wahlvorstandes irrtümlich um eine Woche über/unterschritten ist. die Wahl selber aber noch vor Ablauf der Amtszeit des jetzigen BR erfolgt? Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (2)
02.03.2006 um 10:29 Uhr
Die 10 Wochenfrist hängt damit zusammen, dass bei Berücksichtigung aller Fristen von der Bestellung bis zu Wahltag genau 10 Wochen benötigt werden.
Die Frage nach der Über- oder Unterschreitung stelllt sich im Grunde nicht, wichtig ist alleine der Wahltag an dem gewählt werden soll. Wahltag minus 10 Wochen = Bestellung des Wahlvorstandes.
Alles zur Amtszeit in §21 BetrVG. Alles zur Bestellung in § 16 BetrVG
Gruße Ice
02.03.2006 um 10:42 Uhr
Die Wahl selber kann auch innerhalb von 6 Wochen "durchgezogen" werden. Insofern ist eine Unterschreitung der Frist um bis zu vier Wochen noch kein so arges Problem.
Eine Überschreitung der Frist ist auch völlig unschädlich ("SPÄTESTENS 10 Wochen ...")
Eine Unterschreitung ist zwar im Grunde genommen ein Pflichtversäumnis, wenn aber der WV erst einmal bestellt ist, gibt es auch kein Rechtschutzbedürfnis mehr, so dass keine Sanktionen erfolgen werden.
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