Versicherungsschutz für Kandidaten - besteht der bei Wahlkampfreisen?
Wenn ein Kandidat für die Betriebsratswahl an einen anderen Standort fährt, um dort für sich zu werben, ist dies Arbeitszeit und ist es auch über die Berufsgenossenschaft versichert?
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 20:24 Uhr
Werbung für die Betriebsratswahl ist grundsätzlich Privatvergnügen, also in der Freizeit (z.B. in der Pause) durchzuführen. Wenn der Arbeitgeber dem nicht zugestimmt hat, ist dies ein Verstoß gegen die allgemeinen Arbeitspflichten ung ggf. eine Abmahnung fällig. BG-Versicherung besteht dann nicht.
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