Liste noch nicht eingereicht und Kandidat springt ab - welche Auswirkung hat das auf die Liste?
Hallo, wie verhält es sich mit einer Liste zur BR-Wahl, die die ausreichende Anzahl an gültigen Stützunterschriften enthält, aber noch nicht beim Wahlvorstand eingereicht ist, wenn ein Kandidat doch noch von der Liste herunter geht? Ist die Liste dann ungültig oder kann sie trotzdem zur Wahl eingereicht werden? Vielen Dank, für schnalle Hilfe, Gruß postgeneral
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 16:21 Uhr
Hallo Postgeneral, dieser Fall kann eingentlich nicht eintreten, da die Kandidaten sich schriftlich einverstanden erklären müssen mit der Kandidatur einverstanden zu sein. Da Deine Liste wohl noch nicht fertig ist und um Ärger zu vermeiden ist es das einfachste eine neue Liste anzufertigen und die Stützunterschriften neu einzusammeln. Ansonsten läufst Du Gefahr, das jemand der eine Stützunterschrift geleistet hat sich beklagt und sagt...."Wenn ich das gewußt hätte, dann hätte ich nicht unterschrieben." Und bei einer Anfechtung bekommt er dann Recht. Es ist auch wenig bekannt, wie wichtig eine korrekte Liste ist und wie leicht diese ungültig wird. z.B. Wenn die Vorschlagsliste und die Stützunterschriften nicht fest miteinander verbunden ist (z.B. getackert) ist diese nicht gültig, da jemand etwas austauschen könnte. In einem Konzernbetrieb von uns so geschehen....Folge war....komplette Neuwahl! Gruß Knut
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