Wie viele Stimmen sind gültig, ab wann sind sie ungültig ?
Hallo,
ich würde gern wissen, ob bei der Stimmabgabe auch weniger als die zu wählende Anzahl an BR-Mitgliedern abgegeben werden darf ? Denke zwar schon, finde aber in der Wahlordnung keinen Hinweis darauf, nur zuviele Stimmen sorgen für Ungültigkeit der Stimmabgabe ?
Ach, und in wieweit ist die Terminierung, bis wann eine Sache spätestens erledigt sein muß, innerhalb dieser Zeit frei einzuteilen, also muß ich z. B. für den Aushang der Vorschlagslisten den "Mindestens" Termin einhalten oder kann ich diese schon früher aushängen ?
Vielen Dank !
Rosi
Community-Antworten (1)
26.02.2006 um 21:04 Uhr
Hallo Rosi,
selbstverständlich darf die Wählerin/der Wähler auch weniger Kandidaten ankreuzen, als dem Betriebsratsgremium zustehen, nur die Höchstzahl darf nicht überschritten werden. Meines Wissens nach müssen die Wahlvorschlagslisten spätestens eine Woche vor Beginn der Wahl aushängen, man kann sie aber auch schon früher bekanntgeben.
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