In unserem Betrieb sind Betriebsratswahlen angesetzt. Der WV hat eine Liste herausgebracht und sich auf die ersten zwei Plätze gesetzt. Dies ging ca. 10 Tage lang gut, weil man von einer Personenwahl ausgegangen ist.
Der bestehende BR befand auf dieser Liste auf den nachfolgenden Plätzen 4, 7, 9 usw. Nachdem eine zweite Liste eingereicht wurde, wurde die eigene Liste durch den BR angefochten und eine neue Liste eingereicht, mit der Reihenfolge des Ergebnisses der BR-Wahlen aus 2002.
Ist diese Vorgehensweise korrekt?
Ergibt sich hieraus eine Fristenverlängerung?
Muss der Anfechtungsgrund bekannt gegeben werden?
Hat die 1. Liste Gültigkeit oder gilt die neue Liste?
Besteht Informationspflicht seitens des WV?