Bevorzugung einer Liste seitens Geschäftsleitung zulässig?
Hi meine Verehrten! Hab Euch vermisst!
Kann mir bitte jemand einen Hinweis darauf geben, dass bei einer Listenwahl keine Liste bevorzugt werden darf, sprich Freistellung zur Wahlwerbung und Ähnliches?
Community-Antworten (5)
24.02.2006 um 18:18 Uhr
Hallo Shamane, was macht Deine "One-Man-Show"?
Aber zu Deiner Frage: BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
Gruß Fayence
24.02.2006 um 21:31 Uhr
Meine "Show" führt DaimlerChrysler zu neuem Bewusstsein. Die MitarbeiterInnen haben diese Woche meine neue Belegschaftszeitung kennengelernt, und das hat erschüttert. Die grossen Herren haben nun endlich Einen gegenüber, der sich nicht drückt die Wahrheit bekanntzugeben.
Der Wahlvorstand besteht so gut wie nur aus der monopolen BR-Spitze. Man versucht es mir so schwer wie möglich zu machen, aber gegen das Gute haben die halt net leicht spielen ;o).
Ich bin auf dem besten Weg, welches auch viele Reaktionen der Belegschaft zeigen, denen ich die Wunden aufkratze. Sie haben auf jemanden wie mich gewartet. Hab aber noch einen schweren und langen Weg vor mir.
Meine 1-Mann Liste ist für mich persönlich in Ordnung, da ich ja ein Problem mit den Listenplätzen habe, was man mir ja nicht vorwerfen kann. Ich hab Unterstützung von kritischen Betriebsräten aus unseren anderen Werken, nur bei uns gab es sowas nicht, und wir sind das größte Werk des Konzerns. Es gibt einige die mich unterstützen, ob Vertrauensleute und KollegInnen, die aber im Verborgenen bleiben wollen.
Euch besten Dank, da Ihr mir (vielleicht unbewusst) die Vorbereitung und Kraft gegeben habt, diese ziemlich nötigen Schritte einzugehen.
Ich fände es toll, wenn es irgendwie möglich wär, nach den Wahlen vielleicht mit Euch ein gemeinsames Seminar bei W.A.F. zu besuchen.
Ich bedanke mich nochmals für alles Fayence, und auch bei allen Anderen!
Ich werde sicher wieder auftauchen und Fragen an Euch haben. Hab halt ziemlich viel um die Ohren, da ich ja auf mich allein gestellt bin, mit dem was die Anderen auf hunderte verteilen.
Herzlichste Grüsse meine liebe!
27.02.2006 um 18:01 Uhr
@Fayence
Meines Wissens muss die Wahlwerbung sowie das Sammeln von Stützunterschriften in der Freizeit erfolgen. Allerdings muss der AG Zugang zum Betrieb gewähren. Freistellen muss der AG nur für die eigentliche Betriebsratsarbeit, wenn man gewählt wurde. Auch Kosten für Wahlwerbung sind ein Privatvergnügen, es sei denn, man ist Gewerkschaftsmitglied und die Gewerkschaft sponsort. Der AG muss die Kosten für die Betriebsratsarbeit übernehmen, nicht jedoch für die passiven, potenziellen Wähler. Lediglich die Kosten des Wahlvorstands hat der AG zu tragen. Soweit mein Kenntnisstand.
Ich erstelle gerade auch eine eigene Liste und hatte mich mit der gleichen Frage auseinander zu setzen.
Gruß, lamabi
27.02.2006 um 18:27 Uhr
Hallo lamabi, mit Deinem Wissen hast Du ja auch Recht. Ein AG kann aber auch Möglichkeiten darüber hinaus bereitstellen/tolerieren. Hier darf nur keine Bevorzugung einer Liste oder eines Kandidaten erfolgen. Und genau darum ging es in der Fragestellung von Shamane.
Gruß Fayence
28.02.2006 um 00:25 Uhr
Genauso hatte ich es gemeint Fayence...
Schöne Zeit!
Beste Grüsse!
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