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BR WAHL 2006 - wer muss seinen Platz zugunsten des Minderheitengeschlechts abgeben?

F
FRANZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, meine frage lautet: WIR HABEN 3 LISTEN BEI DER BR WAHL UND AUF EINER LISTE IST NUR EINE FRAU; WIR HABEN 13 BR PLÄTZE UND DIE FRAU IST AUF RANG 11 ,VON WEM WIRD 1PLATZ GESTRICHEN ? KONNT IHR MIR WEITERHELFEN

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Community-Antworten (11)

FB
Frank B.

21.02.2006 um 14:06 Uhr

Wen ihr nach d´Hondt ausgezählt habt, dürfte alles klar sein. Da der 11. Platz ja innerhalb von 13 Bewerbern liegt, fällt niemand raus. Es sei denn es gibt Details die wir nicht wissen.

FB
Frank B.

21.02.2006 um 14:11 Uhr

Oder du schreibst rein wieviel Stimmen Liste1, Liste2 und Liste3 bekommen haben und dann die Reihenfolge Männlein, Weiblein. Mal sehen was sich machen lässt.

N
Norden

21.02.2006 um 14:24 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat die Wahl noch gar nicht stattgefunden. So fällt die Prognose natürlich schwer.

Bei Euch ja jeder Arbeitnehmer eine Stimme, die er einer Liste gibt.

Und dann zählt der Wahlvorstand nach der Wahl aus, wieviele STimmen die einzelnen Listen bekommen haben. Dann werden die BR-Sitze auf die Listen verteilt. Es wird zunächst von oben weg der nächste Kandidat genommen.

Wenn die 13 BR-Sitze verteilt wurden, dann schaut man, ob genug Frauen (bzw. das Mindergeschlecht) dabei sein. Ist das Mindergeschlecht unterrepräsentiert, dann wird ein Untergeschlechtskandidat genommen, der den letzten genommen Kandidaten nach d‘Hondt ersetzt. Hat die betroffene Liste keinen Mindergeschlechtskamdidaten, dann geht das Recht und der BR-Sitz auf die nächste Liste - ersatzlos - über.

Ob eine Frau auf Platz elf einer Liste da eine Chance hat? Wie groß sind die anderen Listen? Wie viele Frauen stehen dort auf welchen Plätzen.

FB
Frank B.

21.02.2006 um 15:22 Uhr

coole Wortwahl: Untergeschlechtskandidat, Mindergeschlechtskamdidaten

N
Norden

21.02.2006 um 15:31 Uhr

Mindertengeschlecht ist wohl richtig, weiß doch jeder wa gemeint ist und hauptsache: ich schreibe keinen Quatsch.

Ich bessere mich!

F
FRANZ

21.02.2006 um 15:34 Uhr

1 LISTE OHNE FRAU 2 LISTE OHNE FRAU 3 LISTE MIT FRAU auf platz 11, nach d´HONDT MÜSSTE SO ZUSAGEN DER 13 PLATZ FÜR DIE FRAU SEIN . nehme an wer auf platz 13 ist fällt raus für die frau ?

FB
Frank B.

21.02.2006 um 15:51 Uhr

Genau! Wenn auf den anderen Listen keine Frau ist.

Siehe auch FITTING 22. Auflage §15 BetrVG und §15 WO BetrVG.

F
Fayence

21.02.2006 um 16:01 Uhr

Franz, die Frau auf Liste 3 überrundet den, mit der niedrigsten Höchstzahl "gewählten" Mann auf dieser Liste.

Ganz gut erklärt wird dieses Thema auf dieser Seite:

http://www.djv.de/aktuelles/br_info/archiv/13_12_01.shtml

N
Norden

21.02.2006 um 16:13 Uhr

Vielleicht muss die Frau ja niemanden überrunden, weil die Liste 3 elf Plätze bekommt, unwahrscheinlich, ich weiß.

Andere Frage an Fayence: Beim DJV gibt es auch ein Info mit Terminplan. Ich hatte mal eine Frage dazu gestellt, die aber in diesem Forum "rechtlich" noch nicht abschließend geklärt ist. Dort wurde beim BR-Wahltermin 14. März der 31. Janaur als spätester Aufhängtermin für das Wahlausschreiben genannt. Da der 31. Januar bei der Fristberechnung nicht mitzählt, gehe ich davon aus, dass der Terminplan falsch ist. Haste mal Lust, Dir die Sache anzuschauen. Du wirkst kompetent. Danke!

F
Fayence

21.02.2006 um 16:35 Uhr

Hallo Norden, danke für´s Kompliment. Aber als wirklich kompetent würde ich in diesem Forum eher andere Teilnehmer bezeichnen. Bin noch nicht lange im BR und betrachte dieses Forum, wie schon mal an anderer Stelle geschrieben, als "Trainingscamp" für mich. Bemühe mich in diesem Sinne, Fragen unter zur Hilfenahme rechtlicher Quellen zu beantworten. Liege entsprechend aber auch schon mal daneben. Zu Deiner letzten Frage kann ich Dir nur sagen, dass viele Wahlhelfer bzgl. der Fristenangaben ihre "Macken" haben. Die sicherste Methode ist noch immer, den Ablauf der Amtszeit des amtierenden BR´s zu nehmen und dann mit Blick in den Kalender rückwärts zu rechnen. Welche Fristen zu beachten sind, ist sowohl im BetrVG als auch in der WO eindeutig definiert. Daher fehlt mir ehrlich gesagt die Lust, den von Dir benannten Terminplan auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Nichts für ungut und Gruß Fayence

N
Norden

21.02.2006 um 17:20 Uhr

@Fayence: Macht nicht! Ich war jedenfalls so verunsichert, da ich dachte, dass so ein konkreter Zeitplan einer Gewerkschaft doch wohl keine rechtliche Macke hat. Wir haben den Wahltermin 15. März genommen, da wir das Wahlausschreiben am 31. Januar ausgehängt haben. Ich habe immer wieder gerechnet, gibt auch im Internet einen Rechner, der mich bestätigte. Ich dachte nun, dass mir hier mal jedenfalls einer zustimmt.

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