Vorschlagsliste - Rückzug von der Liste - was muss WV beachten ?
Um eine Antwort auf meine dringende Frage zu bekommen.
Heute um 17 Uhr ist bei uns Stichtag zur Einreichung der Vorschlagsliste.
Wir haben bisher eine Liste bekommen, auf der bei den Kandidaten ein Name, der darüber hinaus nicht wählbar gewesen wäre, durchgestrichen wurde.
Die Listenübringerin wies darauf hin, dass der Arbeitnehmer seine Bereitschaft zur Kandidatur vor Leistung der Stützunterschriften zurückgezogen hatte und deshalb vor Leistung eben dieser durchgeschtrichen wurde.
Wie geht der Wahlvorstand damit um?
Da es nicht möglich ist, heute alle sieben Kandidaten der Liste nochmals zusammenzubekommen, kann keine neue erstellt werden. Haben wir deshalb keine Liste? Oder reicht es, wenn wir der Listenführerin innerhalb von zwei Tagen mitteilen, uns eine neue Liste einzureichen?
Community-Antworten (1)
14.02.2006 um 16:25 Uhr
Ich hatte glaube ich auf so eine Frage schon im Forum geantwortet. Nach meiner Meinung ist die Liste aus beiden Gründen ungültig. Wenn ihr, bei Ungültigkeit dieser Liste, keine weitere habt, dann könnt ihr eine Nachfrist setzen. Dann kann nachgebessert werden.
Sonst, wenn noch eine andere Liste vorliegt.... Pech gehabt, die Liste ist unheilbar ungültig.
Wieviele Stützunterschriften braucht ihr denn?
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