Muss das Wahlausscheiben auch verschickt werden?
wir haben am Freitag das Wahlausschreiben erstellt. Es wird am Montag im Betrieb ausgehängt.
Müssen wir dieses Schreiben unseren Langzeitkranken und Außendienstler zuschicken?
Danke für die Hilfe!!!!
Gruß Klaus
Community-Antworten (1)
12.02.2006 um 18:14 Uhr
Hallo Klaus, die Antwort findest Du im §24 Abs. 3 Wahlordnung
"Wahlberechtigte, von denen dem Wahlvorstand bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst oder mit Telearbeit Beschäftigte und in Heimarbeit Beschäftigte), erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens der Wahlberechtigten bedarf."
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