Beeinflussung durch Arbeitgeber in Richtung Listenwahl. Ist dieses Verhalten rechtens?
15 Betriebsräte sind bei uns zu wählen, eine Liste wurde schon abgegeben und durch den Wahlvorstand freigegeben. Eine zweite Liste vom jetztigem Betriebsratsvorsitzenden ist noch im Umlauf und muß bis 15.2 beim Wahlvorstand abgegeben werden damit es nicht zu einer Persönlichkeitswahl kommt. Nun meine Frage? Die Geschäftsführung hat mehrmals einzelne Mitarbeiter aufgefordert sich auf die zweite Liste aufstellen zu lassen. Welches aber von den betroffenen Leuten bisher abgelehnt worden ist. Ist dieses Verhalten von Seiten des Arbeitgeber rechtens?
Community-Antworten (3)
09.02.2006 um 22:37 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß, ist JEDE Beeinflussung durch den AG unzulässig. Egal ob durch Androhung von Sanktionen oder Versprechungen von Vorteilen. Selbst bloße Bemerkungen zur BR-Wahl sind unzulässig, da diese ja schon ausreichen könnten, Wähler oder zu Wählende zu beeinflussen. Der AG hat sich diesbezüglich komplett aus der Wahl rauszuhalten.
10.02.2006 um 11:31 Uhr
Hierüber ist der Wahlvorstand zu unterrichten der ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Wahlbeeinflussung hat. Dieser ist gerichtlich in einem Beschlussverfahren (auch Eilverfahren) durchsetzbar. Die Vorgehensweise des Arbeitgebers ist eine strafbare Handlung die mit Geld und oder Haftstrafe geahndet werden kann.(§ 119 Abs. 1 BetrVG)
11.02.2006 um 20:07 Uhr
Vielen Dank für Eure Beiträge
Habe in einem Schreiben den Sachverhalt als " Gerücht", mit entsprechenden Konsequenzen an den Wahlvorstand weitergeleitet.
MfG maclogic
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