Wahlbewerber auf einer ungültigen Belegschaftsliste - kann der auf einer anderen Liste erneut kandiddieren?
Kann ein Wahlbewerber, der sich auf einer Belegschaftsliste zur Betriebsratswahl beworben hat, die aber als (unheilgar) ungültig vom Wahlvorstand verworfen wurde, erneut auf einer anderen Belgschaftsliste kandidieren? Der Wahlvorschlag wurde fristgerecht eingereicht.
Community-Antworten (1)
06.02.2006 um 07:41 Uhr
Na sicher, der für ungültig erklärte Wahlvorschlag existiert ja de facto nicht.
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