Liste ungültig ? Können die fehlende Unterschrift eines Kollegen nicht mehr bekommen
hallo zusammen wir haben vergessen einen unserer kollegen zu sagen ,das er als kaniedat für eine listenwahl auch unterschreiben muß. nun ist er in den urlaub gefahren und wir konnten ihn nicht erreichen ist unsere liste jetzt ungültig oder wird der kollege nicht zugelassen?
Community-Antworten (2)
03.02.2006 um 12:25 Uhr
Der Fitting spricht nur davon, dass in solchen Fällen die Liste ungültig und die Wahl anfechtbar ist. Was bei einer einzigen fehlenden Unterschrift eines Berwerbers passiert, wird nicht gesondert erklärt. Also rechne lieber mit dem Schlimmsten! :-(
Die Wahl bleibt auch anfechtbar, wenn der Bewerber seine Einverständnis nachträglich (nach der gesetzlichen Nachrist von 3 Tagen) abgibt.
03.02.2006 um 14:00 Uhr
Hallo gerd, die fehlende schriftliche Erklärung eines Kandidaten stellt einen heilbaren Mangel dar. Dieser muss nach Unterrichtung des Listenführers innerhalb von 3 Werktagen behoben werden. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben, ist die Liste unheilbar ungültig. Der Tag der Mitteilung durch den WV zählt nicht mit.
Ist die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen, könnt Ihr nur eine neue Liste aufstellen und einreichen.
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