Erstellt am 02.02.2006 um 11:34 Uhr von merlin
Mit stimmberechtigt ist gemeint, daß sie das aktive Wahlrecht haben. Beantwortet das Deine Frage?
Erstellt am 02.02.2006 um 14:59 Uhr von Fayence
Hallo Cicero,
auch für einen WV besteht die Möglichkeit, Ersatzmitglieder zu wählen. Mit stimmberechtigten Mitgliedern des Wahlvorstands sind demnach die ordentlichen und nicht auch noch die ev. vorhandenen Ersatzmitglieder gemeint. Ein Ersatzmitglied ist also nur im Vertretungsfall stimmberechtigt. Hoffe, Deine Frage ist damit beantwortet.
@merlin
Deine Antwort ist falsch. Der Wahlvorstand kann überhaupt nur von Wahlberechtigten -egal ob aktiv oder passiv- gestellt werden.
Erstellt am 03.02.2006 um 00:10 Uhr von Ramses II
Fayence,
was haben denn die Ersatzmitglieder auf der Sitzung des WV verloren wenn sie niemanden vertreten?
Gar nichts!
Also ist diese Antwort auch falsch. (Nachdem wir jetzt den Publikunsjoker und den Anrufjoker vergeigt haben würde ich noch den 50:50 Joker setzen.)
Die Antwort zu Ciceros Frage findet sich in § 16 BetrVG:
"§ 16 Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. (...) Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."
"Nicht stimmberechtigt" sind also nicht die Ersatzmitglieder (die ja an den Sitzungen nicht teilnehmen) sondern die Beauftragten der Gewerkschaften.
Erstellt am 03.02.2006 um 00:20 Uhr von Fayence
Lieber Ramses II,
kann die Stelle nicht finden, an welcher ich geschrieben haben soll, dass die Ersatzmitglieder an der Sitzung des WV teilnehmen.
Ansonsten hast Du Recht und ich nicht und ich werde Abbitte leisten und den heutigen Tag darüber hinaus abhaken.
Nacht!
Erstellt am 03.02.2006 um 00:23 Uhr von Ramses II
Fayence,
wie sonst sollten die Ersatzmitglieder überhaupt abstimmen können wenn sie nicht an der Sitzung teilnehmen?
Es macht doch keinen Sinn im Gesetz zu schreiben, dass die die nicht anwesend sind nicht stimmberechtigt sind.
Ansonsten: mach Dir nichts aus schlechten Tagen, irgendwo in diesem schönen Land gibt es immer einen AN der gerade gehört hat dass sein Name auf der Abbauliste steht.
Erstellt am 03.02.2006 um 00:44 Uhr von Fayence
Grrrrrrr
Dein Sarkasmus tut richtig gut, baut auf, schafft Perspektiven und überhaupt.
Vielleicht sollte ich mir noch ein paar Frostbeulen für Dich wünschen...
Nochmal Nacht
Erstellt am 03.02.2006 um 00:47 Uhr von Ramses II
Du nennst es Sarkasmus, ich nenne es Realitätssinn.
Erstellt am 03.02.2006 um 00:55 Uhr von Fayence
Letzteren habe ich aktuell verlegt! Bin mir aber sicher, ihn wieder zu finden, muss nur noch etwas suchen.
Versuchs doch auch mal, dass mit dem verlegen! Ist zeitweilig gar nicht mal so schlecht.
Tschö und bis dann mal wieder .-)