Erstellt am 02.02.2006 um 00:01 Uhr von otto
Guten Abend koks,
Rechtsgrundlage für die Einreichung einer eigenen Wahlvorschlagsliste ist § 6 Wahlordnung. Da sind die formalen Voraussetzungen sehr detailiert geregelt. Wichtig ist auch noch § 14 Abs. 4 BetrVG. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 1/20 (= 5%) der Wahlberechtigten durch sog. Stützunterschriften unterstützt werden.
Bezüglich der Zusammensetzung der Liste: § 15 Abs. 1 BetrVG. Das ist aber eine reine "Soll"-Vorschrift.
Gruß otto