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Zweite Liste wird überraschend eingereicht. Kann der Wahlvorstand eine Nachfrist setzten?

O
osram
Nov 2016 bearbeitet

HALLO BEI UNS STEHEN AUCH DIE BR WAHLEN AN VIELE VON UNS WOLLTEN EINE PERSONENWAHL HABEN DOCH LAUT GERÜCHTE KÜCHE WOLLEN EINIGE VON UNS EINE ZWEITE LISTE EINREICHE KURZ VOR ENDE DER FRIST DA SIE WENIG CHANCEN HABEN. HAT DER WAHLVORSTAND DIE MÖGLICHKEIT EINE NACHFRIST ZU SETZTEN DAMIT WIR NOCH EINE LISTE EINREICHEN KÖNNEN.

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Community-Antworten (3)

D
Drea

25.01.2006 um 21:55 Uhr

Soweit ich weiss, kann der Wahlvorstand keine Verlängerung geben , da dies gesetzlich auch vorgeschrieben ist , wann die Frist abläuft. Ist eine Personenwahl da kann man sie machen,. auch da kann man ja eine bestimmte Reihenfolge der Personen machen, sowie Kriterien festlegen , Sobald eine zweite Liste innerhalb der Frist eingereicht wird mit genügend Unterschriften, gilt die Listenwahl.wenn die Frist verstreicht ,und keine Liste eingereicht wird , ist die Personenwahl dran. ich hoffe ich konnte helfen. gruß Drea

H
Heini

25.01.2006 um 22:18 Uhr

Eine Nachfrist von einer Woche ist nur möglich, wenn keine einzige Vorschlagsliste eingereicht wurde (§ 9 Abs.1 Satz 1 WO).

K
Kölner

26.01.2006 um 00:18 Uhr

Kleiner Widerspruch/Ergänzung zu "Heini"...Eine Verlängerung der Frist kann auch gegeben sein, wenn nicht ausreichend viele Kandidaten sich wollen wählen lassen.

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