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Im Betrieb vertretene Gewerkschaft(en) -muss der Wahlvorstand von sich aus diese identifizieren und über die BR-Wahl informieren?

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totalegal
Nov 2016 bearbeitet

Ich beteilige mich an der Vorbereitung einer Betriebsratswahl. Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren. Ich habe gelesen, dass die im Betrieb vertretenen Gewrkschaften informiert werden müssen.

Ich nehme an eine Gewerkschaft gilt als im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Wahlberechtigter Gewerkschaftsmitglied ist?

Wir sind nur ein kleiner Betrieb, Gewerkschaftsmitglieder sind soweit unbekannt. Wie muss man nun herausfinden wer eventuell Gewerkschaftsmitglied ist oder wie macht man die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ausfindig?

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Community-Antworten (2)

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Frank B.

18.01.2006 um 16:59 Uhr

Mach´s nicht so kompliziert.

Ganz einfach, du überlegst in welcher Branche euer Betrieb tätig ist.

Dannach überlegst du, welche der Einzelgewerkschaften für euch zuständig sein könnte oder wendest dich gleich an die DGB- Bezirksleitung, kann man im Internet recherchieren.

Schreib ihr einfach einen netten Brief mit deinem Anliegen und sie sollten sich dann um Euch kümmern. Vielleicht überlegst du´s dir gleich einzutreten. Muss man auch nicht dem AG sagen! ;-)

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ferdi

18.01.2006 um 22:02 Uhr

Da brauchst Du Dir keinen Kopf drum machen. Die Mitglieder werden ihrer Gewerkschaft schon mitteilen wer zum neuen BR gehört. Wenn die Mitglieder wert darauflegen können sie ja Listen erstellen, Gewerkschaft X = BR-Kanditaten A,B,C - / Gewerkschaft Y BR = Kanditaten D,E,F.

Wir sind ein ca. 80 Mitarbeiter, ich kenne auch meine Gewerkschaftsmitglieder, gewählt haben wir aber ohne ver.di. Der alte BR hat und der neue BR wird mit der Gewerkschaft arbeiten. Bei der Wahl gab es keine Probleme, die Gewerkschaft mußte nicht anwesend sein. Am 31. wird der neune BR sein Amt übernehmen. Selbstverständlich ist es als VL meine Aufgabe der Gewerkschaft die Namen des neuen BR mitzuteilen.

ferdi

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