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Nachfrist für Wahlvorschläge - inwieweit muss die eingehalten werden?

N
Nenyah
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, verfällt die Nachfrist für Wahlvorschläge automatisch sobald ein Wahlvorschlag eingegangen ist? Wenn ja, ist diese Anschlußzeit dann einfach nur eine "leerlaufzeit", oder muß/kann sie dann irgendwie anders genutzt werden? Inwieweit muß sie trotzdem eingehalten werden? Vielen Dank für die Antwort :-)

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Community-Antworten (3)

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pippa

13.01.2006 um 08:27 Uhr

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen wird nur verlängert, wenn innerhalb der Frist kein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist

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einfachIch

13.01.2006 um 17:30 Uhr

Na "Pippa" da haben wir aber gründlich an der Frage vorbei geantwortet ! Hallo Nenyah, wir sind ja hier bei der Betriebsratswahl und nicht beim Fussball wo evtl. in der Verlängerung nach dem "Goldenen Tor" der Spass zu ende ist. § 9 Abs. 1 sagt es klar ! Eine Woche Verlängerung, ohne wenn und aber. Also waren denn es kann ja gut sein das eine weitere Vorschlagsliste eingereicht wird. Nutzen solltet Ihr die Zeit dennoch "Es gibt noch viel zu tun, packen wir es an"

F
Fayence

13.01.2006 um 20:27 Uhr

Hallo einfachIch, wer lesen kann ist im Vorteil - nicht böse gemeint.

Pippa hat Recht! Im 1. Abs. §9 WO steht klipp und klar: Wenn innerhalb der Frist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, wird eine Nachfrist von 1 Woche gesetzt. Wird auch innerhalb dieser Frist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, fällt die Wahl aus. Darauf hat der WV hinzuweisen.

An Nenyah Liegt zum Ablauf der Frist ein gültiger Wahlvorschlag vor, ist der § 9 WO völlig bedeutungslos. Der Wahlvorgang geht ganz normal weiter.

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