Erstellt am 12.01.2006 um 15:21 Uhr von viktor
Wenn Ihr eine Persönlichkeitswahl machen wollt, müssen alle Kandidaten, die bereit sind zu kandidieren auf eine Liste geschrieben werden. Die erforderlichen Stützunterschriften gilt dann für die gesamte Liste also alle Kandidaten. Liegt dann nur diese eine Liste dem Wahlvorstand vor, wird aus dieser die Persönlichkeitswahl gemacht.
Erstellt am 12.01.2006 um 15:31 Uhr von bucki
D.h. das vereinfachte Wahlverfahren führt nicht dazu, dass es zu einer Persönlichkeitswahl kommt?
Erstellt am 12.01.2006 um 15:44 Uhr von viktor
Ich empfehle auch §§ 28ff WO (Wahlordnung; insbesondere auch § 33). Es können zwar mehere Wahlvorschläge eingereicht werden (die Stützunterschriften gelten jeweils nur für die jeweils eingereichte Wahlvorschlagsliste) - auch mündliche Vorschläge auf der Wahlversammlung sind möglich - es wird aber immer nach dem Mehrheitsprinzip gewählt (siehe auch Kommentare zum BetrVG z.B. von Däubler oder Fitting)