Stützungsunterschriften und müssen sich die Kandidaten in einer Versammlung vorstellen?
In unserem Betrieb stehen 110 Leute auf der Wählerliste. Müssen also somit für jede Liste - auch wenn sie nur aus 1 Kandidaten besteht, 6 Stützungsunterschriften stehen?
Gibt es eine Vorschrift, dass sich die Kandidaten schriftlich oder mündlich bei einer Versammlung vorzustellen haben? (Behauptet jedenfalls der nicht mehr existierende BR)? Danke für die Hilfe!
Community-Antworten (1)
10.01.2006 um 11:23 Uhr
§ 14, 4 BetrVG: Jede Liste muss von einem 20tel der Wahlberechtigten unterschrieben sein. Jede Liste sollte außerdem doppelt so viele Kandidaten aufweisen wie zu wählen sind. Aber auch wenn nur einer auf der Liste steht, braucht er in eurem Fall 6 Stützunterschriften. Vorschriften für eine Vorstellung gibt es nicht. Aber es darf "Wahlkampf" betrieben werden. Es ist natürlich auch sinnvoll, wenn der Kandidat von allem Wählern gekannt wird, und das erreicht man auch durch ein "Vorstellen".
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