Keine Kandidaten gefunden - was passiert jetzt?
Was passiert, wenn bei der Wahl zum Betriebsrat sich kein Arbeitnehmer zur Wahl stellt oder die Kandidaten nicht gewählt werden? Gibt es da Nachwirkungsfristen oder Wahlwiderholungen?
Community-Antworten (4)
07.01.2006 um 09:33 Uhr
Wird innerhalb der Fristen kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, muss der WV dieses bekanntgeben und eine Nachfrist setzen (§9 Wahlordnung). Wird innerhalb der 1wöchigen Nachfrist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, fällt die Wahl aus. Kommt eine Wahl zustande und es wird keine Stimme abgegeben, ist kein BR gewählt. Warum sollte es eine Wiederholung geben? Ist doch aber eher unwahrscheinlich, da Kandidaten sich sicherlich nicht ihrer Stimme enthalten werden.
07.01.2006 um 13:17 Uhr
danke Fayence, Die Wahl fällt also aus, aber was ist danach? Bleibt der alte Betriebsrat bis zu einer erneuten Wahl oder gibt's dann keinen BR mehr? Falls der alte BR weiter besteht, wann muss dann neu gewählt werden?
08.01.2006 um 12:07 Uhr
Hallo monicoma, für mich ist nur klar, dass Ihr eine betriebsratslose Zeit vor Euch habt. Ob und welche Fristen zu beachten sind, wenn bereits 1 Wahl nicht zustande gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Würde mich diesbzgl. bei einer Gewerkschaft erkundigen.
09.01.2006 um 00:48 Uhr
Die Amtszeit des bestehenden BR endet ganz normal vier Jahre nach der Wahl, oder wenn außerhalb der regelmässigen Wahlperiode gewählt wurde, am 31.05.
Eine neue Wahl kann jederzeit eingeleitet werden.
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