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Betriebsratswahl - ist die Kandidatur einer Frau zulässig, auch wenn auf das Geschlecht in der Minderheit keine Mindestsitze fallen?

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lyle_inday
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Nach d´Hondt ist für die Minderheit der Frauen kein Sitz im BR vorzusehen. Im Wahlausschreiben entfallen somit auf die Frauen keine Sitze. Ist ungeachtet dessen die Kandidatur einer Frau zulässig? Mit freundlichen Grüßen

3.862014

Community-Antworten (14)

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Kölner

24.01.2006 um 14:41 Uhr

Na toll, schon wieder eine Bewerberin, die eigentlich gar nicht gewählt werden bräuchte...

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rainbow1979

24.01.2006 um 15:01 Uhr

Warum soll die Kandidatur denn nicht zulässig sein? Angenommen, ihr hättet keinen Mann, der BR werden will - nur Frauen - gibts dann keinen BR?

LG rainbow

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lyle_inday

24.01.2006 um 15:13 Uhr

Nach d´Hondt ist kein Sitz für Frauen vorgesehen. Logischerweise sind die Sitze von Männern zu besetzen. Ist doch irgendwo unlogisch wenn dann trotzdem eine Frau kandidieren kann.

K
Kölner

24.01.2006 um 15:17 Uhr

Stimmt, das ist unlogisch! Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße den oder die Fragesteller im Jahre 1919!

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rainbow1979

24.01.2006 um 15:23 Uhr

Entschuldigung, aber gehen wir mal davon aus, ihr habt 1000 Mitarbeiter, davon 1 Frau.

Das lt. d´Hondt da kein Platz rauskommt ist irgendwie logisch.

Wenn aber die Mitarbeiter der Meinung sind, gerade diese eine Frau würde sie am besten vertreten, soll sie das nicht dürfen????

Das is sowas von unlogisch!!!!!

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Fayence

24.01.2006 um 15:29 Uhr

Hallo lyle-inday, es ist doch irgendwie schön, dass das BetrVG in der heute vorliegenden Fassung dem Umstand Rechnung trägt, dass Frauen sowohl wählen als auch gewählt werden dürfen. Die Mindestsitzberechnung nach d´Hondt soll lediglich sicherstellen, dass beide Geschlechter analog dem zahlenmässigen Verhältnis im Betrieb, auch im BR vertreten sein sollen. Also -auch- Frauen dürfen sich zur Wahl stellen!

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lyle_inday

24.01.2006 um 15:30 Uhr

Verständlich. Nur, wozu gibt es dann die Berechnung über die Sitzverteilung wenn die Sitze doch wieder anders verteilt werden können.

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Fayence

24.01.2006 um 15:36 Uhr

Weil nur etwas, was auch vorhanden ist, auch verteilt werden kann! Und weil es um Verhältnismässigkeiten geht!

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pippa

24.01.2006 um 15:40 Uhr

Die Berechnung der Sitze dient dazu, daß das Minderheitengeschlecht auch mit mindestens den entsprechenden Sitzen im BR vertreten ist, es dürfen aber natürlich jederzeit mehr als die zustehenden Sitze vergeben werden, z.B. die Frauen müssen mit mindestens einem Sitz vertreten sein, es werden aber 3 gewählt, die Männer haben weniger Stimmen, dann sind die 3 Frauen drin

K
Kölner

24.01.2006 um 15:52 Uhr

Wann lebte eigentlich diese Fieslingin von d'Hondtin? Heisst es "Betriebsverfassungsrechtin"? Wo steht denn die Gesetzgeberin? Welches Geschlechtin hat die Fragestellerin?

Fragin über Fragin...Frauen haben ja auch ihr Gutes!

F
Fayence

24.01.2006 um 16:10 Uhr

Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt wurde 1882 vom belgischen Juristen Victor d'Hondt entwickelt.

EK
emotionaler Kölner

24.01.2006 um 16:16 Uhr

Danke, Fayence, konnte ja auch nicht anders sein! Da gab es ja noch kein Wahlrecht für Frauen.... :-)) greetings nach Köln vom Kölner

B
Berny50354

01.02.2006 um 18:05 Uhr

Warum geht eigentlich fast jeder davon aus, dass es sich bei einer geschlechtlichen Minderheit immer um Frauen handeln muss. In den aktuellen Gesetztestexten (BetrVG und WO) ist nicht von Frauen oder Männern die Rede sondern von dem Geschlecht in der Minderheit.

Außerdem geht es hier um eine Mindestregel. Und nach Adam Riese ist 'mindestens Null' nicht gleichbedeutend mit 'gleich Null'.

lyle_Inday, möchtest du uns auf den Arm nehmen?

P
packerIn

01.02.2006 um 19:04 Uhr

bin grade ohne abmeldung im br büro... ich hoffe mein chef hat mich nich laut lachen gehört...

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