Erstellt am 03.01.2006 um 11:56 Uhr von Fayence
Hallo fst74,
nach dem d´Hondtschen Höchstzahlensystem gehen in Eurem Fall 3 Sitze an die Männer und 2 an die Frauen.
Erstellt am 03.01.2006 um 12:20 Uhr von Frank B.
FALSCH!
Nach §15 BetrVG entfällt die Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit. "FITTING" 22. Auflage Rn19.
Erstellt am 03.01.2006 um 13:10 Uhr von Fayence
Hallo Frank B.,
diese Randnotiz beginnt aber mit "haben beide Geschlechter gleich viele Angehörige...".
Dieses ist aus meiner Sicht aber nicht der Fall!
Erstellt am 03.01.2006 um 13:33 Uhr von Frank B.
In den letzten Tagen vor Weihnachten wurde das Thema hier schon mal diskutiert, wenn ich mich recht erinnere war da auch ein BAG- Urteil zitiert worden (ohne Garantie). Wenn der WV feststellt, das es sich hier um die gleiche Anzahl handelt und einen entsprechenden Beschluss fast, sollte dies so recht sein.
Aber wie gesagt, wenn jemand dieses BAG nachliefern kann, wäre fst74 sicher geholfen.
Erstellt am 03.01.2006 um 19:21 Uhr von Fayence
Hallo Frank B.,
was Du zuletzt geschrieben hast ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
1. Seit wann ist die Zahl 47 gleich der Zahl 45?
2. Seit wann kann ein Wahlvorstand 2 ungleiche Zahlen per Beschluss als Gleich erklären? Völliger Quatsch!
3. Wofür man in diesem Fall auch noch das BAG oder -Urteil bemühen soll, ist mir ein absolutes Rätsel.
4. Die Höchstzahlen nach D´Hondt berücksichtigen auch die Stellen hinter dem Komma. Und dieses Zählverfahren ist nun mal das übliche.
47 Männer:1 = 47
45 Frauen :1 = 45
47 Männer:2 = 23,5
45 Frauen :2 = 22,5
47 Männer:3 = 15,67
45 Frauen :3 = 15
Ich komme nach wie vor auf 3 Männer und 2 Frauen!
Erstellt am 04.01.2006 um 00:30 Uhr von Ramses II
Also ich komme nur auf (mindestens) zwei Frauen.
Das mit den Männern kann ich nicht nachvollziehen.
Erstellt am 04.01.2006 um 08:14 Uhr von Fayence
Lieber Ramses II,
zunächst einmal ein frohes neues Jahr.
Wir sind uns doch sicherlich einig, dass in diesem Betrieb 5 BR zu wählen sind!? Die Frage bezieht sich für mich auf den Zeitpunkt vor der Wahl, oder? Es ist daher schön, dass Du bzgl. der Sitzverteilung auf 2 Frauen kommst. Und von den 5 Höchstzahlen entfallen nunmal 3 auf die Männer.
Ich zumindest kann nicht mehr nachvollziehen, warum eine so einfache Frage derart verkompliziert wird? Oder sehe ich hier etwas völlig falsch?
Erstellt am 04.01.2006 um 08:29 Uhr von einfachIch
Hollo Fayence, Frank B. und Ramses II,
teilweise schon amüsant wie kontrovers Ihr hier streitet. Zweifelsohne sind aber Männer ehdas "Geschlecht in der Minderheit". *fg*
Aber selbst Adam Riese, der nun gewiß nichts mit dem BetrVG am Hut hatte gibt Fayence recht. 47 ist nicht gleich 45, hin oder her .... *lach*
Könnten nicht sogar 4 Frauen vertreten sein, da ja die auf "das Geschlecht in der Minderheitent fallenden Mindestsitze im Betriebsrat (§ 15 Abs. 2 des Gesetzes);" von 2 gesichet werden müssen, hier aber keine Höchstzahl angegeben ist. Eine Mindestberücksichtigung für die Mehrheit kann ich auch nicht finden ?
Erstellt am 04.01.2006 um 09:33 Uhr von merlin
Zitat von einfachIch: <<die Männer das "Geschlecht in der Minderheit">> ???
Erstellt am 04.01.2006 um 23:14 Uhr von Ramses II
Fayence,
es werden nur die MINDESTsitze des Minderheitengeschlechtes bestimmt!