BR-Wahl - wer ist in den Betriebsrat wählbar?
Hab nochmal eine Frage: Kann sich jeder der Wahlberechtigten auch wählen lassen, auch wenn er anderen Mitarbeitern vorgesetzt ist(Verkaufsstellenverwalter, Abteilungskeiter, Wachleiter, ect...)?
Community-Antworten (1)
13.12.2005 um 14:52 Uhr
Wenn diese "Vorgesetzten" die Voraussetzungen nach §8 BetrVG (Wählbarkeit) erfüllen und keine "leitenden Angestellten" nach § 5 (3) BetrVG sind, können sie auch gewählt werden
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