Erstellt am 09.12.2005 um 12:17 Uhr von Bettelarm
Also 2 Mitglieder im BR geht schon mal gar nicht es
muss immer eine ungerade Zahl sein. In euerem Falle also 3
Erstellt am 09.12.2005 um 12:31 Uhr von Edelweis
Über die Zahl der BR Mitglieder entscheidet das BetrVG(§9). Der BR "muss" demnach bei über 20 Mitgliedern aus 3 BR bestehen.
Gruß Edelweis
Erstellt am 09.12.2005 um 13:28 Uhr von Nick
Hallo zusammen,
danke für Eure schnelle Hilfe. Jetzt bleibt noch die Frage: Wenn nun der Betriebsrat doch zustimmt, anstelle der 3 Personen nur eine Person für den Betriebsrat zu wählen, macht dieser sich dann strafbar.
Gruß
Nick
Erstellt am 09.12.2005 um 14:50 Uhr von Konrad
Hallo Nick, bei genau 20 Beschäfigten sagt das BetrVG " in der Regel" das heißt ihr habt einen kleinen Ermessenspielraum ob 1 oder 3 BR zu wählen sind.
Strafbar macht der Wahlvorstand sich nicht, aber es kann bei korrekter Anwendung dazu führen, dass die Wahl ungültig sein kann.
Erstellt am 09.12.2005 um 16:18 Uhr von Kölner
Lieber "Konrad", den "Ermessensspielraum" sehe ich, resp. das BetrVG "bei genau 20 Beschäftigten" aber überhaupt nicht!
Erstellt am 09.12.2005 um 16:41 Uhr von hannes
es müssen immer 3 Mitglieder gewählt werden. Einzige Ausnahme: ihr habt weniger als 3 Kandidaten, dann ist die nächstniedrigere BR-Anzahl maßgebend- also 1 BR.