Erstellt am 31.10.2005 um 23:28 Uhr von otto
Das mit dem Losentscheid ist richtig.
Gruß otto
Erstellt am 01.11.2005 um 01:55 Uhr von Ramses II
Allerwertester Otto,
gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?
Ansonsten behaupte ich einfach: "Das mit dem Losentscheid ist Unsinn!"
Erstellt am 01.11.2005 um 06:35 Uhr von Frank B.
Kommentar "FITTING" 22. Auflage §5 WO zum BetrVG Rn2,
eine Berechnung entfällt, wenn der WV feststellt, das beide Geschlechter gleich viele Angehörige im Betrieb haben!
Erstellt am 01.11.2005 um 20:14 Uhr von Ramses II
Vielleicht sollten sich all diejenigen die mit dem Brustton der Üebrzeugung hier solche Antworten wie "Das mit dem Losentscheid ist richtig." geben mal vor Augen führen dass die Fragesteller hier Fragen nicht deshalb stellen, weil sie so gerne ver*rscht werden, sondern weil sie vermuten, sie bekämen hier halbwegs vernünftige Antworten.
Erstellt am 01.11.2005 um 22:05 Uhr von otto
Guten Abend Ramses II,
ich bin immer daran interessiert dazu zu lernen und lasse mich auch gerne belehren, wenn andere mehr wissen als ich. Sie allerdings machen es sich ein bißchen sehr einfach, wenn Sie
- einerseits von mir eine Quelle für meine Auffassung verlangen und
- andererseits für Ihre gegenteilige Auffassung keine Quelle nennen. So hilft man aleuten sicher nicht weiter.
Außerdem stört mich Ihr polemischer Ton. Man kann ja durchaus unterschiedlicher Auffassung sein. Das gibt aber niemanden das Recht zu beleidigenden Äußerungen.
Zur Sache: Wann immer bei der Berechnung von Wahlergebnissen usw. nach dem d`Hondtschen Höchstzahlprinzip ein Gleichstand erreicht wird, sehen Gesetzgeber und Rechtsprechung einen Losentscheid vor. Warum sollte das in diesem sehr speziellem Fall anders sein?
Argumente sind gefragt, nicht Beschimpfungen!
Gruß otto
Erstellt am 01.11.2005 um 22:33 Uhr von Ramses II
Sorry Otto,
verstehe Dein Problem nicht!
"Sie allerdings machen es sich ein bißchen sehr einfach, wenn Sie
- einerseits von mir eine Quelle für meine Auffassung verlangen und
- andererseits für Ihre gegenteilige Auffassung keine Quelle nennen. So hilft man aleuten sicher nicht weiter."
Es ist üblicherweise so, dass derjenige der eine Behauptung aufstellt, diese auch belegen (können) sollte. Die Nachfrage nach dem Beleg ist sicherlich nichts unanständiges. Wenn ich dann darauf hinweise, dass ich genau so gut die (sich übrigens aus dem Gesetzestext ergebende) gegenteilige Aufassung vertreten kann, so ist dies ein rhetorischer Hinweis der keines Belegs bedarf.
Inwieweit dieses "beleidigend" sein soll, das wird vermutlich Dein Geheimnis bleiben...
Zur Sache: "Wann immer bei der Berechnung von Wahlergebnissen usw. nach dem d`Hondtschen Höchstzahlprinzip ein Gleichstand erreicht wird ..."
Diese Argumentation geht doch völlig fehl! Selbst wenn diese Argumentation generell zulässig wäre, so würde das doch nichts bringen, da es hier gar nicht um einen Gleichstand der d' Hondtschen Höchstzahlen geht. Hier geht es um die vorgelagerte Frage, ob es bei zwei gleich stark vertretenen Geschlechtern ein Minderheitengeschlecht gibt! Die Klärung der Frage WER das Minderheitengeschlecht ist, hat mit d' Hondt rein gar nichts zu tun!
Deine Antwort wäre ja möglicherweise als solche nicht groß zu beanstanden gewesen, wenn Du geschrieben hättest: "Ich meine dass ein Losentscheid zu erfolgen hat, weil ..."
Ich stelle mir gerade vor, dass aleuten in einem Wahlvorstand ist, der genau vor diesem Problem steht und das Wahlausschreiben veröffentlichen will. Er stellt hier diese Frage und bekommt eine Antwort bei der der Beantworter den Eindruck hinterlässt dass diese Antwort völlig unzweifelhaft ist.
Daraufhin erlässt Aleuten ein Wahlausschreiben in dem es heisst: "Wahlberechtigt sind 20 Männer und 20 Frauen. Gemäß Losentscheid sind die Frauen das Minderheitsgeschlecht. Gemäß Losentscheid stehen dem Minderheitsgeschlecht mindestens 2 Betriebsratssitze zu."
Jeder Kandidat der das liest wird sich doch Gedanken darüber machen und mit seinem Anwalt, seinem Däubler, seinem Fitting darüber beraten. Eine erfolgreiche Wahlanfechtung ist damit vorprogrammiert und aleuten ist danach die Lachnummer im Betrieb.
Ist aleuten damit geholfen?
Erstellt am 02.11.2005 um 13:29 Uhr von Frank B.
Früher in der Schule hääte mein Sportlehrer euch Boxhandschuhe in die Hand gedrückt und euch die Sache in einem fairen Boxkampf austragen lassen. Dannach haben sich in Regel beide die Hände gereicht und die Sache war vergessen...
Erstellt am 02.11.2005 um 20:35 Uhr von Ramses II
Du verwechselst Arbeitsrecht mit dem Recht des Stärkeren!