Rücktrittsrecht des Wahlvorstandes - was muss dann geschehen?
Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes im Zeitraum zwischen Wahlerlass und Wahltermin zurücktreten?
Community-Antworten (2)
05.10.2005 um 15:23 Uhr
Warum sollte er es nicht können, normaler weise werden ja Ersatzmitglieder berufen, aber die genaue Rechtssprechung kenne ich nicht. Müsste man mal in der WO zum BetrVG nachlesen!
05.10.2005 um 15:53 Uhr
Gibt es Ersatzmitglieder (beim Rücktritt rückt das Ersatzmitglied nach). Wenn nein, muß der Betriebsrat unverzüglich ein neues Vorstandsmitglied ernennen, damit die Zahl wieder stimmt.
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