Erstellt am 15.08.2005 um 10:21 Uhr von Täve
§ 20 BetrVG: Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern.
Lest euch diesen Paragraphen genau durch und holt euch Hilfe durch Gewrkschaft, Anwalt usw.
Verhindern kann der Arbeitgeber eine Wahl nicht.
Täve
Erstellt am 15.08.2005 um 16:12 Uhr von Moggerl
Danke fuer die schnelle antwort. Das problem ist aber das ich nicht weiss was sie uns bei der versammlung erzaehlen. Ausserdem kommen noch zwei leute von unserem gesamtbetriebsrat. Trifft der Paragraph dann trotzdem zu?
Erstellt am 15.09.2005 um 10:33 Uhr von Mumie
Was ist denn nun bei der Versammlung besprochen worden?
Erstellt am 15.09.2005 um 10:44 Uhr von Moggerl
Sie haben uns erzaehlt wo ein BR mitbestimmungsrechte hat und nicht und wie die wahl ablaeuft und ueber kuendigungsschutz usw. Also es war voll bescheuert. Einiges von dem was sie gesagt haben hat gar nicht gestimmt aber sie haben jeden aufgefordert zu der wahl hin zu gehen. Mitlerweile haben wir auch einen BR. (Gott sei dank) unsere FL arbeitet auch gut mit uns zusammen.