Erstellt am 11.08.2005 um 08:26 Uhr von viktor
Da gibt es keine Frist. Wenn die Arbeitnehmer oder die Gewerkschaft die Wahl eines BR beim Arbeitgeber verlangen, muß ohne Verzögerungen der Wahlvorstand benannt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht, kann das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzten.