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Wahl eines Wahlvorstandes - welche Fristen gelten, wenn es noch keinen BR gibt?

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Apr 2018 bearbeitet

Welche Fristen bestehen, wenn noch kein BR installiert ist, zur Wahl eines Wahlvorstandes?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

11.08.2005 um 10:26 Uhr

Da gibt es keine Frist. Wenn die Arbeitnehmer oder die Gewerkschaft die Wahl eines BR beim Arbeitgeber verlangen, muß ohne Verzögerungen der Wahlvorstand benannt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht, kann das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzten.

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