Wahl eines Wahlvorstandes - welche Fristen gelten, wenn es noch keinen BR gibt?
Welche Fristen bestehen, wenn noch kein BR installiert ist, zur Wahl eines Wahlvorstandes?
Community-Antworten (1)
11.08.2005 um 10:26 Uhr
Da gibt es keine Frist. Wenn die Arbeitnehmer oder die Gewerkschaft die Wahl eines BR beim Arbeitgeber verlangen, muß ohne Verzögerungen der Wahlvorstand benannt werden. Handelt der Arbeitgeber nicht, kann das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzten.
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