Erstellt am 27.07.2005 um 12:32 Uhr von CeDe
Hallo Neu hier,
soweit ich weiß, gilt das Betriebsverfassungsgesetz acuh für ausländische Unternehmen in Deutschland. Frag doch mal bei ver.di nach, die wahrscheinlich für euch zuständig sind.
Erstellt am 28.07.2005 um 21:21 Uhr von otto
Guten Abend Neu!
Gratuliere, daß die Belegschaft sich zur Wahl eines BR durchgerungen hat. Das deutsche BetrVG gilt für alle "Betriebe", die ihren Sitz in Deutschland haben. Wo der Rechtsträger - so heißt das leider im Juristendeutsch - seinen Sitz hat, ist völlig unerheblich.
Für das weitere Vorgehen empfehle ich Ihnen den Link auf der Seite "betriebsrat.com": Wie gründe ich einen BR?
Gruß otto