In meiner Firma (ca. 70 Angestellte) gab es noch nie einen Betriebsrat, nachdem jetzt aber einige Dinge vorgefallen sind, hat sich die Belegschaft endlich dazu durchgerungen, einen Betriebsrat zu wählen.
Allerdings sind wir uns der rechtlichen Grundlage nicht ganz sicher: Unsere Firma ist ein eingetragener Verein mit Arbeitsort in Deutschland. Eingetragen ist der Verein jedoch in der Schweiz. Sind wir überhaupt berechtigt, nach deutschem Recht einen Betriebsrat aufzustellen?