Erstellt am 15.06.2005 um 16:57 Uhr von Rollie
Zu 1. Einen Tausch BR / Ersatzmitglied gibt es nicht. Wenn die BR'S nicht mehr ihr Mandat ausüben wollen, müssen sie ordnungsgemäß zurücktreten und sind damit raus. Die Ersatzmitglieder rücken als ordentliche Mitglieder nach.
zu 2. müßte ich nachschauen.
Die nächsten Wahlen sind in einem 3/4 Jahr. Ich würde die beiden Kollegen ermutigen, bis dahin noch durchzuhalten und das in sie gesteckte Vertrauen wahrzunehmen.
Erstellt am 16.06.2005 um 00:51 Uhr von helebu
Hallo Eva,
wir waren gerade in einer ähnlichen Situation.
Zu 1.: Wie Rollie. Tausch geht nicht.
Zu 2.: Dann könnt ihr halt kein Ersatzmitglied laden und müsst zu viert die Sitzung abhalten. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der BR-Mitglieder erforderlich. Ihr wärt also auch zu dritt noch beschlussfähig.
Siehe §33 Abs. 2 BetrVG
Gruß,
Helebu
Erstellt am 16.06.2005 um 08:24 Uhr von BR-Wessi
helebu hat recht:
Die ordentlichen Mitglieder müssen ihren Rücktritt erklären, damit sind sie raus und auch keine Ersatzmitglieder mehr. Die Ersatzmitglieder rücken nach.
Aber ihr könntet noch was anderes machen bis im Frühjahr Wahlen sind, ist es ja nicht mehr so lange hin: Ladet die ordentlichen Mitglieder jedesmal ein, die sagen, sie hätten keine Zeit und die Ersatzmitglieder nehem an den Sitzungen teil, fertig.
Erstellt am 16.06.2005 um 11:00 Uhr von K.Laus
Hallo Eva,
zu 1: wie Rollie und helebu
zu 2: das selbe
Die von BR Wessi geroffene Aussage ist so nicht richtig. Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn die ordentlichen Mitglieder aus wichtigem Grund verhindert sind (Urlaub, Krankheit, Dienstreise). Ansonsten sind Eure Beschlüsse anfechtbar.
Erstellt am 16.06.2005 um 14:26 Uhr von Kathi
So einfach, wie BR-Wessi es darstellt, geht es nicht. Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden, wenn die ordentlichen BR-Mitglieder verhindert sind. "Keine Zeit haben" ist keine Verhinderung. Eine Verhinderung wäre z.B. Urlaub oder Krankheit. Werden fälschlicherweise Ersatzmitglieder geladen, sind gefasste Beschlüsse unwirksam