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Stützungsunterschriften

M
MissMarple
Apr 2018 bearbeitet

Gibt es eine gesetzliche Vorgabe, das auf der Vorschlagsliste die Stützungsunterschriften mit Geburtsdatum der Arbeitnehmer versehen sein müseen? wenn ja, wo steht das und welcher Paragraf ist es. Also muß der Arbeitnehemer der mich unterstützt dies ausfüllen

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Community-Antworten (1)

H
helebu

16.06.2005 um 03:10 Uhr

Hallo Miss Marple, nein, die Unterzeichner müssen kein Geburtsdatum angeben. Steht nicht im Gesetz (§14 Abs. 4 BetrVG). Allerdings müssen die auf der Liste vorgeschlagenen Wahlbewerber mit Geburtsdatum angegeben werden (§6 Abs. 3 Wahlordnung).

Ich hoffe die Antwort kommt nicht zu spät.

Gruß, Helebu

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