Muss die Anzahl der erreichten Stimmen mit aufgeführt werden ?
Muss ich die Anzahl der erreichten Stimmen im Aushang mit angeben ?
Community-Antworten (1)
24.04.2018 um 18:53 Uhr
§ 18 Abs. 1 WO: "Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben"
da steht nichts von der Stimmenzahl. Aber viele Wähler werden das Ergebnis vermutlich detaillierter haben wollen, von daher wäre es sicherlich zweckmäßig.
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