Wir haben in unserem Betrieb erstmals 2 Listen zur BR Wahl aus dem Kollegium gestellt. Von der Liste 1 hat die Spitzenkandidatin nach der Wahl gegenüber dem Wahlvorstand erklärt die Wahl nicht anzunehmen. Die Frage ist jetzt, ob die auf Liste 1 Platz 1 entfallenen Stimmen gestrichen werden müssen oder ob die weiterhin für die Vergabe der Betriebsratsmitgliederplätze (Verhältnis Liste 1 + Liste 2) bestand haben. D.h., also die anderen Kandidaten von Liste 1 aufrücken und somit die Stimmen nicht verloren sind. Spezieller Fall, daher benötige ich sachverständigen Rat. Vielen Dank in vorab.