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Listenwahl Spitzenkandidatin nimmt die Wahl nicht an - was nun?

D
db_69
Jan 2021 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb erstmals 2 Listen zur BR Wahl aus dem Kollegium gestellt. Von der Liste 1 hat die Spitzenkandidatin nach der Wahl gegenüber dem Wahlvorstand erklärt die Wahl nicht anzunehmen. Die Frage ist jetzt, ob die auf Liste 1 Platz 1 entfallenen Stimmen gestrichen werden müssen oder ob die weiterhin für die Vergabe der Betriebsratsmitgliederplätze (Verhältnis Liste 1 + Liste 2) bestand haben. D.h., also die anderen Kandidaten von Liste 1 aufrücken und somit die Stimmen nicht verloren sind. Spezieller Fall, daher benötige ich sachverständigen Rat. Vielen Dank in vorab.

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Community-Antworten (5)

R
rtjum

23.04.2018 um 13:22 Uhr

die Kandidaten rücken auf, Stimmen sind für die Liste nicht für die Spitzenkandidatin

N
nicoline

23.04.2018 um 13:22 Uhr

D.h., also die anderen Kandidaten von Liste 1 aufrücken und somit die Stimmen nicht verloren sind. Genau so! Es wird behandelt, als wenn der Spitzenkandidat nicht kandidiert hätte.

E
Erbsenzähler

23.04.2018 um 13:23 Uhr

Nein, bitte nicht stümpern... Das ist überhaupt nicht speziell. Es werden keine Stimmen gestrichen. Die Kandidaten rücken nur auf. Man geht einfach zum zweiten Namen über... Es bleibt bei der gewählten Anzahl von Mandaten für die Liste eins.

Hat man das euch nicht bei einem Wahlseminar erklärt?

K
komisch

23.04.2018 um 13:56 Uhr

Für mich liest sich die Frage so, als wäre hier Listen- mit Personenwahl vermischt worden? "ob die auf Liste 1 Platz 1 entfallenen Stimmen"

N
nicoline

23.04.2018 um 17:51 Uhr

komisch, ich glaube nicht, dass hier die Listen und Personenwahl vermischt wurde, höchstens die Begriffe Höchstzahl und höchste Stimmenzahl.

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