Zusätzliche Unterstützerunterschriften, nach Abgabe der Liste
Hallo zusammen, Wir haben ein paar übereifrige Kollegen... deren Liste die benötigten Unterstützer bereits weit überschritten hat. Nachdem sie Ihre Liste schon beim Wahlvorstand abgegeben haben, weiterhin zusätzliche Unterstützer nachträglich ein reichen wollen. (Meine Vermutung sie wollen es für die anderen nur schwerer machen ihre benötigten Stimmen zu bekommen)
Ihre Originalliste ist bereits zusammen mit den benötigten Unterstützern beim Wahlvorstand vorliegend. Jetzt reichen diese uns noch zusätzlich einzelne Namen ein und hatten eine Kopie der Original Kandidatenliste beiliegend. Nicht nur das es ein riesen Papierkram ist diese immer wieder als Eingegangen zu bestätigen, nervt es einfach... Meine Frage also, ist das erlaubt oder nicht.
Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (3)
11.04.2018 um 01:58 Uhr
die Liste ist eingereicht, ich würde keine weiteren Unterschriften mehr annehmen, denn das ist nicht vorgesehen.
11.04.2018 um 10:32 Uhr
Denke auch - diese Unterschriften sind dazu geeignet, die Wände zu tapezieren.
11.04.2018 um 12:57 Uhr
Da bin ich etwas anderer Meinung.
Der WV hat doch hoffentlich die abgegebene Liste unverzüglich überprüft und festgestellt, dass die zusammen mit der Liste abgegebenen Stützunterschriften bei Einreichung ausreichend waren? Dann sollte es reichen, die weiteren Unterschriften zu den Akten zu nehmen. Im Falle dass später durch Streidhung zu wenige Unterschriften auf der Bewerberliste sind, wären dann die zusätzlich abgegebenen Unterschriften heranzuziehen.
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