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Listenwahl Bewerber Unterschriften

S
Shila
Apr 2018 bearbeitet

Hallo bei uns im Betrieb kommt es zur Listenwahl. Meine Liste besteht aus 6 Teilnehmern. Habe eine Liste erstellt, alles Ordnungsgemäß getackert und Stützunterschriften gesammelt, etwas mehr als die benötigten 5%. Jetzt war und ist eine Person auf meiner Liste aus krankheitlichen Gründen persönlich nicht erreichbar, da er weiter weg sich erholt. Jetzt hat dieser mir,da ich Listenführer bin eine Vollmacht per Mail und zusätzlich per Fax zukommen lassen. Auf diesen Schreiben ist die Zustimmung das er meine Liste angehören möchte und damit Einverstanden ist. Jetzt sagte mir jemand das es nicht zulässig sei, da ich keine Originale Unterschrift habe und diese auch eingescannt worden sein könnte. Ist das so richtig? Wenn ja, dann sind ja auch meine bisher gesammelten Stützunterschriften ungültig da ich ja erst diese holen darf wenn alle Listenteilnehmer (Bewerber zum Br) unterschrieben haben.

Was ist denn nun richtig? Habe eigentlich nicht mehr genug Zeit erneut alles zu machen und habe Angst das der Wahlvorstand meine Liste nicht akzeptiert und so nicht zur Wahl zugelassen werde.

Was ist denn laut Gesetz richtig? Kann es mir einer sagen oder o kann ich nachfragen?

Vielen Dank und schöne Grüße

70704

Community-Antworten (4)

C
celestro

10.04.2018 um 23:54 Uhr

Die Unterstützerunterschriften sind keineswegs ungültig (die Liste muß nur abgeschlossen sein). Aber dieser jemand hat recht. Die Zustimmungserklärung benötigt man im Original. Ob der WV dies aber bemängeln wird, kann man nicht im Voraus sagen.

P
Pjöööng

11.04.2018 um 13:04 Uhr

Der WV hätte zu bemängeln dass eine Zustimmungserklärung nicht vorliegt und eine nachfrist einzuräumen. Liegt die Zustimmungserklärung auch danach nicht vor, so wäre die Liste nicht zur Wahl zuzulassen.

N
nafets_R

11.04.2018 um 15:41 Uhr

Meiner Meinung nach gilt eine Unterschrift die per Fax übermittelt wird allgemein als rechtsgültig.

P
Pjöööng

11.04.2018 um 16:05 Uhr

Zitat (nafets_R): "Meiner Meinung nach gilt eine Unterschrift die per Fax übermittelt wird allgemein als rechtsgültig."

Es ist doch immer wieder schön von der herrschenden Meinung abweichende Meinungen zu hören. Allerdings würde ich empfehlen doch eher auf die regelmäßige Rechtsprechung zu hören.

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