Erstellt am 27.03.2018 um 23:03 Uhr von Challenger
Zitat : Zum Thema Betriebsratswahlen hat man ihr mitgeteilt sie dürfte nicht wählen, da ich ihr Chef bin, ist das richtig.
Falsch ! Selbsverständlich ist Deine Schwester wahlberechtigt. Für eine gegenteilige Auffassung enthält weder das BetrVG, noch die WO einen Anhaltspunkt.
Erstellt am 28.03.2018 um 05:30 Uhr von UliPK
Kann man nicht mit bestimmtheit sagen.
Zuständig ist dafür der § 5 Abs.2 (2) BetrVG
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html
(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht
5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
Wenn der § 5 BetrVG nun zutrifft ist sie nicht wahlberechtigt.
Wie Challenger schon richtig geschrieben hat ist das Chef sein noch kein Grund.
Erstellt am 28.03.2018 um 09:44 Uhr von moreno
Da geht es aber nur um den Arbeitgeber und nicht um leitende Angestellte! Wenn Du also wie geschrieben leitender Angestellter und der Vorgesetzte von Deiner Schwester bist darf sie natürlich wählen und gewählt werden. Anders sieht es aus wenn du der AG bist und Deine Schwester wohnt bei Dir zuhause ! Sie sollte mal den Wahlvorstand kontaktieren!
Erstellt am 28.03.2018 um 15:37 Uhr von paula
welchen Grades ist denn die Schwester? ;)