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Verwandschaftsgrad

UM
Uwe Mios
Apr 2018 bearbeitet

Hallo ich bin leitender Angestellter und meine Schwester ist Arbeitnehmer in meinen Betrieb. Zum Thema Betriebsratswahlen hat man ihr mitgeteilt sie dürfte nicht wählen, da ich ihr Chef bin, ist das richtig.

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Community-Antworten (4)

C
Challenger

28.03.2018 um 01:03 Uhr

Zitat : Zum Thema Betriebsratswahlen hat man ihr mitgeteilt sie dürfte nicht wählen, da ich ihr Chef bin, ist das richtig.

Falsch ! Selbsverständlich ist Deine Schwester wahlberechtigt. Für eine gegenteilige Auffassung enthält weder das BetrVG, noch die WO einen Anhaltspunkt.

U
UliPK

28.03.2018 um 07:30 Uhr

Kann man nicht mit bestimmtheit sagen. Zuständig ist dafür der § 5 Abs.2 (2) BetrVG https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__5.html

(2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht 5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.

Wenn der § 5 BetrVG nun zutrifft ist sie nicht wahlberechtigt.

Wie Challenger schon richtig geschrieben hat ist das Chef sein noch kein Grund.

M
Moreno

28.03.2018 um 11:44 Uhr

Da geht es aber nur um den Arbeitgeber und nicht um leitende Angestellte! Wenn Du also wie geschrieben leitender Angestellter und der Vorgesetzte von Deiner Schwester bist darf sie natürlich wählen und gewählt werden. Anders sieht es aus wenn du der AG bist und Deine Schwester wohnt bei Dir zuhause ! Sie sollte mal den Wahlvorstand kontaktieren!

P
paula

28.03.2018 um 17:37 Uhr

welchen Grades ist denn die Schwester? ;)

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