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Betriebsratswahl — Kandidatenvorstellung

K
Katie123
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

Bei der Vorstellung aller Betriebsratsbewerber wurde bei einer Kollegin ein falscher Jobtitel angegeben. Auf Ihre Nachfrage bezüglich Änderung erhielt sie die Antwort, dass man das intern ändern könne, aber die Briefwahlunterlagen seien schon verschickt worden. Da das nicht so gravierend sei, würde das ein erneutes anschreiben nicht rechtfertigen. Auch die internen Stimmzettel könnten nicht mehr geändert werden. Ist das so richtig?

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße Katie

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Community-Antworten (3)

C
celestro

24.03.2018 um 17:54 Uhr

Sehe ich auch so.

B
BRHamburg

25.03.2018 um 10:45 Uhr

Ich würde sagen das kommt auf den Einzelfall an. Wenn z.B statt ”Sekretärin in der Buchhaltung” man ” Chef Sekretärin” angibt könnte das eine Änderung der Angaben rechtfertigen. Durch die falsche Angabe der Tätigkeit, darf die Chance der Kollegin nicht verschlechtert werden.

C
celestro

25.03.2018 um 13:46 Uhr

"Durch die falsche Angabe der Tätigkeit, darf die Chance der Kollegin nicht verschlechtert werden."

Bei Deinem Beispiel hätte sich der Jobtitel aber verbessert ... :-D

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