Erstellt am 16.03.2018 um 19:13 Uhr von samira
Man hängt ja auch nur eine Kopie aus.
Und wieso will der Chef eine besorgen? Die Wählerliste wird doch vom Wahlvorstand erstellt.
Erstellt am 16.03.2018 um 20:19 Uhr von MaJoK
@samira Das ist leider falsch,der AG erstellt auf Anforderung durch den Wahlvorstand die Wählerliste.
Chef ansprechen,Frist setzen und auf rechtliche Konsequenzen hinweisen-
Erstellt am 16.03.2018 um 20:23 Uhr von celestro
@ Majok
Wie kommst Du bitte auf die Idee ?
Erstellt am 16.03.2018 um 21:07 Uhr von Pjöööng
MaJoK! Es ist gut!
Hör auf mit Deinen ahnungslosen Beiträgen!
Erstellt am 18.03.2018 um 15:07 Uhr von esci
Die Wählerliste wird nicht ausgehangen. Sie liegt zur Einsicht an einem im Wahlausschreiben benannten Ort bereit. Somit sehr ärgerlich, wenn diese als einziges Exemplar verschwindet. Zumal es immer eine interne (Wahlvorstand) und externe (Auslage zur Einsicht) geben muss. Denn bspw. Die Ein- und Austrittsdaten sowie Geburtsdatum gehören nur auf die interne Liste.
Erstellt am 19.03.2018 um 09:35 Uhr von celestro
Normalerweise erhält der WV die Daten vom AG und macht sich daraus seine eigene Liste. Aufgrund der Menge der Daten üblicherweise in elektronischer Form, so daß man die Wählerliste jederzeit neu ausdrucken und wieder hinhängen kann.
Habt Ihr ernsthaft nur 1 Exemplar gehabt und keine Kopie ?