Stimmauszählung
Hallo zusammen, Bin auf der Suche nach einem Urteil. Wenn an mehreren Standorten Urnen stehen, ist es dann zulässig alle zum Ort des Hauptwahlvorstandes zu bringen, und bei der Auszählung wie folgt vorzugehen A) Briefwahlunterlagen in die Urnen einwerfen. B) Urnen einzeln auszählen C) Gesamtergebnis veröffentlichen gem. Gesetz D) sowie zusätzlich Veröffentlichung des Ergebnisses nach Standorten und Listen Wird durch diese Vorgehensweise die Wahl anfechtbar? Gibt es eine Rechtsprechung hierzu?
Community-Antworten (4)
13.03.2018 um 21:26 Uhr
Wenn es keine Betriebsräte in den einzelnen Standorten gibt, sondern nur im Hauptbetrieb ein BR gewählt wird, dann sind A,B und C die normalen Reihenfolgen. Aber eine Aufstellung wie jeder Standort gewählt hat (D) ist nicht rechtens.(Stichwort: Geheime Wahl)
13.03.2018 um 22:41 Uhr
"zum Ort des Hauptwahlvorstandes"
Was zum Geier soll denn ein "Hauptwahlvorstand" sein ?
"Aber eine Aufstellung wie jeder Standort gewählt hat (D) ist nicht rechtens.(Stichwort: Geheime Wahl)"
Die Wahl ist also nicht mehr geheim, wenn man ein "kleines Ergebnis" eines Standortes veröffentlicht ? Auf so eine Idee muß man erst einmal kommen ....
14.03.2018 um 13:26 Uhr
Entschuldigung sollte Ort der Stimmauszählung sein
14.03.2018 um 13:33 Uhr
Fitting schreibt dazu: "Ob der Wahlvorst. neben der zwingend vorgeschriebenen Bekanntmachung der gewählten BRMitgl. auch eine Abschrift der Wählerniederschrift aushängt, steht in seinem Ermessen."
Verwandte Themen
Kann der Betriebsrat nachträglich Nachrücker für den Wahlvorstand bestellen?
ÄlterDer Betriebsrat hatte rechtzeitig 3 Mitglieder für den Wahlvorstand bestellt, aber keine Nachrücker. Alle Wahlvorstandssitzungen verliefen auch reibungslos. Eine Woche vor der Wahl stellt sich heraus,
Teilnahme an Stimmenauszählung während der Arbeitszeit-Teil2
ÄlterHabe übersehen das das erste Thema nur 7 Antworten zulässt, deshalb hier noch einmal eine Nachfrage, da ich mir jetzt nicht sicher bin was denn nun gilt oder nicht. Hier die beiden Kernaussagen die
Ist die Teilnahme an der Stimmauszählung zur Betriebsratswahl für Arbeitnehmer Arbeitszeit?
ÄlterDie Stimmauszählung bei einer Betriebsratswahl ist ja öffentlich. Wenn sich Mitarbeiter dafür interessieren und an der Auszählung teilnehmen wollen, ist diese Zeit dann Arbeitszeit? Beispiel: 18 U
Wahlhelfer als BR-Mitglied bei der Stimmauszählung?
ÄlterHallo zusammen, ich bin noch Mitglied des Betriebsrats, Mitglied im Wahlvorstand, und lasse mich zur nächsten Wahl wieder aufstellen. Darf ich dann bei der Stimmauszählung mithelfen, wenn ich mich w
BR Wahl - Stimmauszählung für Mitarbeiter(Zuschauer) Arbeitszeit?
ÄlterHatte diese Frage bereits am 26.10. gestellt, aber leider ohne Erfolg! Vielleicht kann mir heute jemand helfen?! Die Stimmauszählung bei einer Betriebsratswahl ist ja öffentlich. Wenn sich Mitar