Erstellt am 13.03.2018 um 20:26 Uhr von Ostseeküste
Wenn es keine Betriebsräte in den einzelnen Standorten gibt, sondern nur im Hauptbetrieb ein BR gewählt wird, dann sind A,B und C die normalen Reihenfolgen. Aber eine Aufstellung wie jeder Standort gewählt hat (D) ist nicht rechtens.(Stichwort: Geheime Wahl)
Erstellt am 13.03.2018 um 21:41 Uhr von celestro
"zum Ort des Hauptwahlvorstandes"
Was zum Geier soll denn ein "Hauptwahlvorstand" sein ?
"Aber eine Aufstellung wie jeder Standort gewählt hat (D) ist nicht rechtens.(Stichwort: Geheime Wahl)"
Die Wahl ist also nicht mehr geheim, wenn man ein "kleines Ergebnis" eines Standortes veröffentlicht ? Auf so eine Idee muß man erst einmal kommen ....
Erstellt am 14.03.2018 um 12:26 Uhr von Jan Wilhelm
Entschuldigung sollte Ort der Stimmauszählung sein
Erstellt am 14.03.2018 um 12:33 Uhr von Pjöööng
Fitting schreibt dazu: "Ob der Wahlvorst. neben der zwingend vorgeschriebenen Bekanntmachung der gewählten BRMitgl. auch eine Abschrift der Wählerniederschrift aushängt, steht in seinem Ermessen."