Erstellt am 12.03.2018 um 15:53 Uhr von celestro
Das steht in gar keinem Gesetz. Es ergibt sich aber einfach aus der Tatsache, daß die Personen, die den Wahlvorshclag unterstützen, Kenntnis über den Inhalt haben müssen.
Einen Handyvertrag, bei dem der Anbieter nach Ihrer Unterschrift noch 3 Euro monatlich für Heizkosten hinzufügt, würde kein Mensch akzeptieren wollen, oder ?
Erstellt am 12.03.2018 um 17:01 Uhr von Mcedeka
Danke für die schnelle Antwort,.. Klar das leuchtet ein.
Aber was ist wenn der "Fehler" erst nach Aushang der Listen auffällt... Muss sie als ungültig erklärt werden?
Danke wenn dir dazu noch eine Idee hast.
Erstellt am 12.03.2018 um 17:25 Uhr von celestro
Wenn der WV die Liste als gültig angenommen hat, dann ist das halt so und nicht mehr zu ändern. Wie kann dieser Fehler dem WV eigentlich erst nach dem Aushängen auffallen ?
Erstellt am 12.03.2018 um 20:48 Uhr von Mcedeka
Der WV hat bei "kontrollieren" nicht angepasst. Augenscheinlich ist die Liste auch nicht zu beanstanden, soweit alles in Ordnung.
Aber wenn die Liste öffentlich ist, können die Stützer ja sehen, ob Liste so ist wie sie sie auch stützen wollten. Taucht da plötzlich ein name auf den sie nicht stützen wollten wäre das merkwürdig und die Liste wäre ungültig.
Erstellt am 12.03.2018 um 20:52 Uhr von celestro
"Taucht da plötzlich ein name auf den sie nicht stützen wollten wäre das merkwürdig und die Liste wäre ungültig."
Wie gesagt, die Liste ist als gültig angesehen worden und jetzt kann auch der WV dies nicht mehr ändern.
Erstellt am 12.03.2018 um 21:00 Uhr von Mcedeka
Ok,... Dann ist das so.. Ich wünsche soweit einen schönen Abend noch und danke für deine Meinung 👍
Erstellt am 12.03.2018 um 21:27 Uhr von celestro
Dir auch einen schönen Abend !