Erstellt am 07.03.2018 um 14:39 Uhr von wdliss
§ 22 Abs. 3 WahlO: "Haben in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 für den zuletzt zu vergebenden Betriebsratssitz mehrere Bewerberinnen oder Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet das Los darüber, wer gewählt ist."
Erstellt am 07.03.2018 um 15:14 Uhr von celestro
und für die Nachrücker ist das Losverfahren ebenfalls anzuwenden. Damit direkt die Reihenfolge bei den Nachrückern feststeht.