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BR Wahlen Stützunterschriften

S
Sweet
Apr 2018 bearbeitet

Hallo kann sein das ich zu kompliziert denke Wenn ich auf der Vorschlagsliste stehe und ich dieses mit meiner Unterschrift bestätige das ich das auch möchte, dann muss ich bei den Stützunterschriften nicht mehr unterschreiben oder!?! Danke in voraus

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Community-Antworten (6)

AM
alter Mann

03.03.2018 um 20:58 Uhr

Eh dass andere auch so kompliziert denken; Tu es einfach. Man könnte sich nämlich auf den Standpunkt stellen, dass Du möglicherweise Deine Unterschrift schon geleistet hast, bevor der letzte Name auf der Liste stand. und bevor man unnötige Diskussionen führt...

B
basilica

03.03.2018 um 21:34 Uhr

Die Unterschrift, mit der Du Dein Einverständnis mit Deiner Kandidatur erklärst, zählt nicht als Stützunterschrift. Ob Du Deine eigene oder eine andere Liste oder keine Liste mit Deiner Stützunterschrift stützen möchtest, bleibt Dir überlassen. Wenn die Liste, auf der Du kandidierst, z.B. bereits genügend Stützunterschriften beisammen hat, könntest Du durchaus auch einer anderen Liste helfen, die Hürde des § 14 Abs 4 BetrVG zu nehmen.

C
celestro

03.03.2018 um 21:35 Uhr

es wird die Ansicht vertreten, das die Zustimmung zur Kandidatur KEINE Stütze der Liste darstellt. Demnach meine Empfehlung: bevor am Ende der WV meckert, einfach unten bei den Stützunterschriften einfach nochmal den Namen hinpacken.

K
kratzbürste

04.03.2018 um 09:25 Uhr

Es ist auf jeden Fall so wie Celesto schreibt. Also zwei mal unterschreiben.

K
kratzbürste

04.03.2018 um 09:25 Uhr

Es ist auf jeden Fall so wie Celesto schreibt. Also zwei mal unterschreiben.

T
tomtom199

08.03.2018 um 00:22 Uhr

meine Meinung, wenn die Unterschriften auch als Stützunterschriften gelten würden, dann dürften, nachdem der erste unterschrieben hat, keine weiteren Kandidaten auf die Liste. Die Stützen beziehen sich ja auf die Kandidatenliste zum Zeitpunkt der Unterschrift.

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