Erstellt am 03.03.2018 um 19:58 Uhr von alter Mann
Eh dass andere auch so kompliziert denken; Tu es einfach.
Man könnte sich nämlich auf den Standpunkt stellen, dass Du möglicherweise Deine Unterschrift schon geleistet hast, bevor der letzte Name auf der Liste stand. und bevor man unnötige Diskussionen führt...
Erstellt am 03.03.2018 um 20:34 Uhr von basilica
Die Unterschrift, mit der Du Dein Einverständnis mit Deiner Kandidatur erklärst, zählt nicht als Stützunterschrift. Ob Du Deine eigene oder eine andere Liste oder keine Liste mit Deiner Stützunterschrift stützen möchtest, bleibt Dir überlassen. Wenn die Liste, auf der Du kandidierst, z.B. bereits genügend Stützunterschriften beisammen hat, könntest Du durchaus auch einer anderen Liste helfen, die Hürde des § 14 Abs 4 BetrVG zu nehmen.
Erstellt am 03.03.2018 um 20:35 Uhr von celestro
es wird die Ansicht vertreten, das die Zustimmung zur Kandidatur KEINE Stütze der Liste darstellt. Demnach meine Empfehlung: bevor am Ende der WV meckert, einfach unten bei den Stützunterschriften einfach nochmal den Namen hinpacken.
Erstellt am 04.03.2018 um 08:25 Uhr von kratzbürste
Es ist auf jeden Fall so wie Celesto schreibt.
Also zwei mal unterschreiben.
Erstellt am 04.03.2018 um 08:25 Uhr von kratzbürste
Es ist auf jeden Fall so wie Celesto schreibt.
Also zwei mal unterschreiben.
Erstellt am 07.03.2018 um 23:22 Uhr von tomtom199
meine Meinung,
wenn die Unterschriften auch als Stützunterschriften gelten würden, dann dürften, nachdem der erste unterschrieben hat, keine weiteren Kandidaten auf die Liste.
Die Stützen beziehen sich ja auf die Kandidatenliste zum Zeitpunkt der Unterschrift.